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Regierung | Masken in Dienstfahrzeugen: Teilweise weiter vorgeschrieben


Regierung
Masken in Dienstfahrzeugen: Teilweise weiter vorgeschrieben

Von dpa
Aktualisiert am 20.06.2022Lesedauer: 2 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des Bildes
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration/dpa-bilder)

Die zuletzt relativ niedrigen Corona-Zahlen haben auch Auswirkungen auf die Maskenpflicht für Beschäftigte der Landesregierung. In den Ministerien und der Staatskanzlei gilt inzwischen keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Allerdings ist das Personal teilweise weiterhin aufgerufen, zumindest unter bestimmten Umständen eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen. "In Situationen, in denen der Mindestabstand unterschritten wird oder in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen", hieß es zum Beispiel aus dem Finanzministerium.

Strengere Regeln gelten unter anderem im Gesundheits- und im Infrastrukturministerium. Bei Besprechungen in vollen Räumen, der gemeinsamen Nutzung von Dienstfahrzeugen oder des Aufzugs müsse weiterhin eine Maske getragen werden, sagte eine Sprecherin des Infrastrukturministeriums.

Bei öffentlichen Terminen in geschlossenen Räumen hatte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) zuletzt regelmäßig als eine von nur ganz wenigen Anwesenden stets eine Maske getragen, auch an ihrem Sitzplatz.

Unabhängig von der Maske gelten in allen Ministerien und der Staatskanzlei weiterhin allgemeine Hygieneregeln zum Schutz vor einer Ansteckung. Dazu gehören das regelmäßige Lüften der Büros, das Ausweichen auf Telefon- und Videokonferenzen und der Verzicht auf Dienstreisen soweit wie möglich.

Nach dem Ende der coronabedingten bundesweiten Homeoffice-Pflicht gelten in den einzelnen Ressorts unterschiedliche Regelungen zum Arbeiten von zu Hause aus. So hieß es aus dem Infrastrukturministerium, die Mitarbeiter dort könnten weiterhin durchschnittlich an zwei festgelegten Tagen pro Woche im Homeoffice arbeiten. Die entsprechende Dienstvereinbarung soll im Herbst überprüft werden.

Im Finanzministerium dagegen sind den Angaben nach lediglich bis zu 40 Arbeitstage pro Kalenderjahr im Homeoffice möglich. "Zudem können mit Bediensteten mit besonderem gesundheitlichem Risiko individuelle Vereinbarungen geschlossen werden", hieß es.

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