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Energiepreise | Siegesmund: Bund muss Besteuerung von Sondergewinnen regeln


Energiepreise
Siegesmund: Bund muss Besteuerung von Sondergewinnen regeln

Von dpa
Aktualisiert am 09.06.2022Lesedauer: 1 Min.
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Anja Siegesmund (Bündnis90/Die Grünen), Umweltministerin von Thüringen, gibt eine Pressekonferenz. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) sieht den Bund am Zug bei einer Besteuerung von Sondergewinnen der Energiekonzernen angesichts der Preissprünge nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. "Wir brauchen von der Bundesregierung jetzt schnell einen Vorschlag für eine befristete Übergewinnsteuer", sagte Siegesund am Dienstag in Erfurt. Ähnlich äußerten sich die Landesvorsitzenden der Linken, Ulrike Grosse-Röthig und Christian Schaft.

Es könne nicht sein, dass sinkende Preise von Mineralölkonzernen nicht an die Kunden weitergegeben werden, sagte die Ministerin. "Die Entwicklung ist inakzeptabel, wenn die Unternehmen Profite zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher aus der Kriegs- und Krisensituation ziehen." Die Steuer wäre eine Ergänzung zu Kontrollen von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt.

Thüringen unterstützt Pläne von Bremen, Sondergewinne von Mineralölkonzernen zeitlich befristetet zu besteuern. "Thüringen wird im Bundesrat einem entsprechenden Antrag von Bremen beitreten", hatte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kürzlich gesagt. Das Land werde damit zum Mitantragsteller in dieser Frage in der Länderkammer. Bremen hat einen solchen Antrag für den 10. Juni angekündigt.

Die Landesvorsitzende der Linken, Ulrike Grosse-Röthig, verwies auf den Vorschlag der EU-Kommission, eine außerordentliche Steuer für Profiteure der Krise einzuführen. Die FDP und ihr Bundesfinanzminister Christian Lindner dürften das nicht blockieren, forderte auch Grosse-Röthigs CO-Vorsitzender Schaft.

Neben Ramelow hatte sich Finanzministerin Heike Taubert (SPD) dafür ausgesprochen, neben kartellrechtlichen Kontrollen Übergewinne der Energiekonzerne zu besteuern.

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