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Nach Angriff auf Obdachlose: Zweiter Verdächtiger in Haft


Mord-Vorwurf
Nach Angriff auf Obdachlose: Zweiter Verdächtiger in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 05.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Jugendliche greifen Obdachlose an - Zweiter Verdächtiger in HaftVergrößern des Bildes
Zweiter Haftbefehl nach der Attacke auf Obdachlose in Moers. Ein 58-Jähriger war dabei gestorben. (Quelle: Carsten Rehder/dpa/dpa-bilder)
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Drei Jugendliche sollen Anfang Februar in Moers Obdachlose angegriffen haben. Einer von ihnen stirbt. Nun liegt das Gutachten zu seinen Verletzungen vor: Den Verdächtigen wird nun Mord vorgeworfen.

Nach dem Angriff auf zwei Obdachlose Anfang Februar in Moers am Niederrhein ist ein zweiter mutmaßlich Beteiligter in Untersuchungshaft gekommen. Das teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg mit. Der Vorwurf laute gemeinschaftlicher Mord und gemeinschaftliche Körperverletzung. Laut den bisherigen Ermittlungen sollen drei Jugendliche im Alter von 15, 16 und 17 Jahren die zwei Obdachlosen angegriffen und verletzt haben. Gut eine Woche nach der Tat starb eines der Opfer, ein 58 Jahre alter Mann, im Krankenhaus.

Es sei zunächst nicht zweifelsfrei feststellbar gewesen, dass die Verletzungen des Mannes tatsächlich von dem Überfall stammten, heißt es in der Mitteilung. Nach dem abschließenden rechtsmedizinischen Gutachten bestehe nun aber der "dringende Verdacht", dass dies der Fall sei.

Gegen den bereits in U-Haft sitzenden 15-Jährigen sei der Haftbefehl von gefährlicher Körperverletzung auf Mordverdacht verschärft worden. Außerdem sei auch gegen den 17-Jährigen Haftbefehl erlassen worden. Er soll den 58-jährigen Obdachlosen zu Boden gestoßen haben.

Ermittlungen wegen Beihilfe zum Mord

Der Jugendliche, der die Tat laut Staatsanwaltschaft gefilmt hatte, bleibt wegen seines "untergeordneten" Beitrags auf freiem Fuß, wie das Amtsgericht entschied. Auch gegen den 16-Jährigen werde aber ermittelt - wegen Beihilfe zum Mord und zur gefährlichen Körperverletzung.

Durch das Filmen der Tat waren die Ermittler auf die Jugendlichen erst aufmerksam geworden: Ein aufmerksamer Zeuge hatte das Video auf dem Handy eines Arbeitskollegen gesehen und die Polizei verständigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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