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Düsseldorf/NRW: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in NRW


Neue Corona-Schutzverordnung
Diese Regeln gelten jetzt in NRW

Von t-online, cco

17.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein 2G-plus-Schild steht am Eingang eines Restaurants (Symbolbild): In NRW haben sich erneut die Corona-Regeln geändert.Vergrößern des Bildes
Ein 2G-plus-Schild steht am Eingang eines Restaurants (Symbolbild): In NRW haben sich erneut die Corona-Regeln geändert. (Quelle: Achille Abboud/imago-images-bilder)

In NRW gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Auch bei der Test- und Quarantänepflicht hat sich einiges geändert. Mit den neuen Maßnahmen will sich das Land gegen die Omikron-Variante wappnen.

Die Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen haben sich abermals geändert: Wer positiv getestet wurde, muss automatisch und ohne behördliche Anordnung für zehn Tage in Quarantäne. Bei zwei Tagen Symptomfreiheit kann diese durch einen negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden.

Kontaktpersonen der letzten zwei Tage muss der Infizierte eigenständig informieren. Wohnen diese im gleichen Haushalt, müssen sie ebenfalls automatisch in Quarantäne. Auch hier greift die Regel zum "Freitesten", womit sich die Quarantänezeit auf sieben Tage verkürzt. Bei Kita-Kindern und Schülern ist eine Verkürzung auf fünf Quarantäne-Tage möglich.

Wenn nach einer Infektion Symptome auftreten, wird ein PCR-Test Pflicht. Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts müssen nur bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz in Quarantäne.

Düsseldorf/NRW: 2G-plus-Regel seit Sonntag gelockert

Eine Lockerung gibt es derweil bei der 2G-plus-Regel. Zuvor waren nur Geboosterte von der Testpflicht in Restaurants, Kneipen, Hallenbädern und Fitnessstudios ausgenommen. Jetzt dürfen diese auch testfrei von Menschen besucht werden, deren Zweitimpfung oder Genesung plus Impfung mindestens 15 und maximal 90 Tage zurück liegt.

Ungeimpfte Genesene in Düsseldorf und NRW können ab dem 28. bis zum 90. Tag nach ihrem positiven PCR-Test ebenfalls ohne Schnelltest in Restaurants, Kneipen oder Fitnessstudios. Als Geboostert gelten derweil nur noch diejenigen, die tatsächlich drei Impfungen – unabhängig vom Wirkstoff – erhalten haben.

Verwendete Quellen
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