Neue Corona-Maßnahmen Eilantrag gegen Düsseldorfer "Verweilverbot" abgelehnt
Am Wochenende gilt in Düsseldorf erstmals ein "Verweilverbot" in der Altstadt – Hinsetzen und Stehenbleiben sind nicht erlaubt. Dagegen wurde ein Eilantrag eingereicht. Ohne Erfolg.
Ein Bürger ist mit seinem Eilantrag gegen das "Verweilverbot" in der Altstadt von Düsseldorf und am nahen Rheinufer am Verwaltungsgericht gescheitert. Die zuständige Kammer lehnte das Ansinnen am Freitag unter anderem mit der Begründung ab, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung wichtiger als die privaten Interessen des Bürgers sei. Noch keine Beschwerde war am Gericht zunächst gegen die parallel verschärfte Maskenpflicht eingegangen. Sie sieht auch vor, dass Jogger am Rheinufer am Wochenende Maske tragen müssen.
In Düsseldorf tritt damit erstmals das "Verweilverbot" in Kraft, wonach man in einer bestimmten Zone nicht mehr länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen darf. Die Regelungen gelten auch am Samstag und Sonntag. Die Verwaltung hat bereits damit begonnen, 300 rote Schilder aufstellen, die mit dem Schriftzug "Verweilverbotszone: Bitte gehen Sie weiter" versehen sind.
Der Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hielten sich Zehntausende Menschen bei bestem Wetter in den Gassen der Altstadt und vor allem an der Rheinpromenade auf. Laut Stadt wurde der Mindestabstand immer wieder missachtet. Gleichzeitig stieg tendenziell die Zahl der Corona-Neuinfektionen und vor allem der Anteil an Erkrankten, die sich mit der ansteckenderen britischen Virusvariante angesteckt hatten. Die Quote lag am Donnerstag in Düsseldorf bereits bei 49 Prozent.
- Nachrichtenagentur dpa