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Corona in Düsseldorf: Vor Flugverbot noch britische Maschinen am Airport gelandet


Am Düsseldorfer Flughafen
Vor Flugverbot noch britische Maschinen gelandet

Von dpa
Aktualisiert am 21.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Passagierflugzeug befindet sich im Landeanflug (Symbolbild): An nordrhein-westfälischen Flughäfen dürfen keine Maschinen aus Großbritannien mehr landen.Vergrößern des Bildes
Ein Passagierflugzeug befindet sich im Landeanflug (Symbolbild): An nordrhein-westfälischen Flughäfen dürfen keine Maschinen aus Großbritannien mehr landen. (Quelle: Silas Stein/dpa-bilder)

Wegen einer neuen Corona-Mutation haben NRWs Flughäfen Flüge aus Großbritannien abgesagt. Doch vor dem Flugverbot landeten am Düsseldorfer Flughafen noch zwei Maschinen aus London und Birmingham.

Bevor das Landeverbot für Passagiermaschinen aus Großbritannien in Nordrhein-Westfalen in Kraft trat, sind noch einzelne Flugzeuge aus dem Vereinigten Königreich gelandet. Auf dem größten NRW-Airport in Düsseldorf waren es zwei Maschinen, wie ein Flughafensprecher am Montag mitteilte. Den Passagieren sei bereits vor Abflug in London und Birmingham die Quarantänepflicht nach der Einreise erläutert worden. Nach der Landung habe ein Amtsarzt die Fluggäste noch einmal auf die geltende Quarantäneregelung und die Meldepflicht beim lokalen Gesundheitsamt hingewiesen.

Quarantäne-Verordnung für Einreisende wieder in Kraft

Passagiere mit einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hätten sich nach Hause in Quarantäne begeben können. Fluggäste, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben, mussten sich vor Ort einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Bei allen durchgeführten Tests habe es ein negatives Ergebnis gegeben, sodass die Fluggäste ihre Reisen fortsetzen konnten. In Düsseldorf wie an den anderen NRW-Airports wurden für die kommenden Tage Flüge aus Großbritannien abgesagt.

Wegen der in Großbritannien und Südafrika entdeckten Coronavirus-Mutationen hatte Nordrhein-Westfalen für diese beiden Länder die Quarantäne-Verordnung wieder in Kraft gesetzt. Die Quarantänepflicht für Einreisende aus den beiden Ländern gilt in NRW sogar rückwirkend ab dem 11. Dezember, wie aus der neuen Reiseschutzverordnung hervorgeht, die am Sonntagabend veröffentlicht und damit wirksam wurde. Demnach sind alle Einreisenden aus Großbritannien und Südafrika auch zu einem Corona-Test verpflichtet, den sie nach fünf Tagen wiederholen müssen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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