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Düsseldorf: So sieht das Konzept der Mühlenstraße mit Polleranlage aus


Neue Polleranlage in der Altstadt
So sieht das Verkehrskonzept für die Mühlenstraße aus

Von t-online, gaa

13.01.2025 - 15:42 UhrLesedauer: 3 Min.
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Test-Sperrung der Mühlenstraße im August 2023 (Archivbild): Nun gibt es dort eine Hubpolleranlage. (Quelle: IMAGO/Olaf Döring)
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Mit der neuen Hubpolleranlage auf der Mühlenstraße in der Altstadt soll das Einfahrverbot besser eingehalten werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Aufenthaltsqualität zu steigern.

Die Stadt installierte auf der Mühlenstraße in der Altstadt jüngst eine Hubpolleranlage, mit der das seit Jahren existierende Einfahrverbot besser eingehalten werden soll. Die Verwaltung hofft, dass die Aufenthaltsqualität mit einer kontrollierten Zugangsregelung wirksam verbessert wird – so wie es die positiven Erfahrungen mit der Schranke am Mannesmannufer bereits zeigten.

Die Sperrung der Mühlenstraße soll insbesondere in den stark frequentierten Zeiten den Verkehrsfluss gewährleisten und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. Das dreistufige Betriebskonzept der Hubpolleranlage wird nun zunächst der Bezirksvertretung 1 zur Anhörung vorgelegt (24. Januar), der Ordnungs- und Verkehrsausschuss soll dann über die Beschlussvorlage abstimmen (5. Februar).

Hubpolleranlage in der Altstadt: Betriebskonzept hat drei Stufen

Die erste Stufe des Betriebskonzepts sieht ab dem zweiten Quartal 2025 eine Schließung der Zufahrt vor Feiertagen und am Wochenende vor – und zwar in den Zeiten, in denen wegen des "Sperrkonzepts Altstadt" auch die Neubrückstraße, die Ratinger Straße und die Liefergasse nicht befahrbar sind. Dies ist vor Feiertagen und freitags ab 18 Uhr sowie samstags ab 16 Uhr der Fall.

In der zweiten Stufe wird die Neuregelung der Verkehrsführung und die Sperrung auch an Wochentagen Thema. Weil die aktuelle Verkehrsregelung noch die Möglichkeit bietet, die neue Hubpolleranlage außerhalb des "Sperrkonzeptes Altstadt" über die Neubrückstraße, Ratinger Straße und Liefergasse zu umfahren, ist vorgesehen, mit einem neuen Konzept dies zu verhindern. Deshalb wird etwa eine Umkehrung der Fahrtrichtung der Liefergasse geprüft.

Die zweite Stufe soll nach Fertigstellung dieses Verkehrskonzepts beginnen. Die Mühlenstraße wird dann montags bis freitags von 18 bis 5 Uhr sowie am Wochenende von samstags 10 bis montags 5 Uhr per Hubpoller für den nicht berechtigten Verkehr gesperrt.

Die dritte Stufe beschäftigt sich mit dem Taxi-Management am Burgplatz. Ziel ist es, die Anzahl der auf dem Burgplatz wartenden Taxis auf zwölf zu begrenzen. Um dies technisch umzusetzen, wird eine "Pförtnertechnik" notwendig. Diese soll in einem außerhalb der Mühlenstraße liegenden Bereich wartenden Taxis die Freigabe erteilen, um auf den Burgplatz zu fahren. Angedacht ist, diesen Platz auf der Fritz-Roeber-Straße herzurichten. Die Detailplanungen laufen derzeit.

Mühlenstraße in der Altstadt: Regelungen für Berechtigte und nicht Berechtigte

Für Zufahrtsberechtigte wird auf der Mühlenstraße trotz der Hubpolleranlage die Einfahrt weiterhin möglich sein. Die Regelungen sehen wie folgt aus:

  • Berechtigte zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten und/oder zum Parken im Rathausinnenhof: Sie erhalten zukünftig einen Chip zum Öffnen der Hubpolleranlage.
  • Lieferverkehr: Die Belieferung der Geschäfte und Gaststätten in den Fußgängerzonen bleibt zu den festgelegten Lieferzeiten gewährleistet. Diese sind montags bis freitags von 5 bis 11.30 Uhr sowie samstags von 5 bis 9 Uhr.
  • Anwohner und Gewerbetreibende: Anwohner, Nutzer örtlicher Garagen und anliegende Gewerbetreibende erhalten zukünftig einen Chip zum Öffnen der Hubpolleranlage. Für Besucher der Anwohner gibt es keine Zugangsberechtigung.
  • Hotelgäste und Rathausbesucher: Die Hotels und das Rathaus erhalten die Möglichkeit, die Poller eigenständig herunterzufahren. Dazu kann an der Hubpolleranlage per Gegensprechanlage Kontakt aufgenommen werden.
  • Taxen: Die Zufahrt zum Burgplatz für Taxen erfolgt über eine automatisierte Kennzeichenerkennung.
  • Behindertenparkplätze: Die Anfahrt zu den Behindertenparkplätzen ist zu den Sperrzeiten der Hubpolleranlage nicht möglich. Betroffene können den allgemeinen Behindertenparkplatz in Höhe Ratinger Straße 48 oder die Behindertenparkplätze in den nahegelegenen Parkhäusern nutzen.
  • Gäste der Rheinschiffe: Für die Kunden der Rheinschiffe wird keine Zugangsberechtigung erteilt.

Wenn die Hubpolleranlage in Betrieb geht, ist zunächst eine personelle Besetzung vorgesehen, um bei möglichen Anlaufschwierigkeiten, wie beispielsweise noch ausstehenden Einfahrgenehmigungen, unmittelbar reagieren zu können. Diese Begleitmaßnahme ist für eine Dauer von etwa acht Wochen angedacht, bis sich der reguläre Betrieb vollständig etabliert hat.

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