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Amtsgericht Düsseldorf: Frau will keine Haftstrafe für ihren Vergewaltiger


Prozess am Amtsgericht
Vergewaltigungsopfer reagiert vollkommen unerwartet

Von t-online, pb

Aktualisiert am 27.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Besuchereingang am Amtsgericht Düsseldorf (Symbolfoto): Hier wurde ein Mann nach einer Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.Vergrößern des Bildes
Besuchereingang am Amtsgericht Düsseldorf (Symbolfoto): Hier wurde ein Mann nach einer Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago)

Unerwartete Wendung im Vergewaltigungsprozess: Das Opfer plädiert für eine milde Strafe. Wie das Gericht auf diese außergewöhnliche Situation reagiert.

Ein Vergewaltigungsprozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat laut einem Bericht der "Rheinischen Post" am Montag eine unerwartete Wendung genommen. Demnach sprach sich das Opfer, eine 34-jährige Frau, gegen eine Haftstrafe für den geständigen Täter aus – woraufhin das Gericht den Mann lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilte. Auf Anfrage von t-online bestätigte das Amtsgericht den Fall.

Die stark betrunkene Frau hatte den Mann im August 2023 auf ihrem nächtlichen Heimweg kennengelernt und zunächst mit ihm Nummern ausgetauscht. Kurz darauf überwältige der Mann die Frau dann, zog sie vom Gehweg und vergewaltigte sie mehrfach. Laut der "Rheinischen Post" identifizierte die Frau den Familienvater bei der Verhandlung am Montag eindeutig als Täter, zudem stimmten am Tatort gefundene DNA-Spuren mit seinem Erbgut überein.

Dem Bericht zufolge sagte die Frau am Montag vor Gericht, dass sie mit dem Vorfall abgeschlossen habe – und der Angeklagte daher auch "nicht ins Gefängnis soll." Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Das Gericht verhängte schließlich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • "Rheinische Post" (E-Paper) vom 27. August 2024
  • Anfrage beim Amtsgericht Düsseldorf
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