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Düsseldorf: 118 statt 50 km/h – Raser will sich abenteuerlich herausreden


113 km/h statt 50
Drei Radler, ein kleines Bier, keine Drogen: Raser will sich herausreden

Von t-online
31.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Das Messgerät der Polizei zeigt die Geschwindigkeit von 113 km/h an. Erlaubt sind auf der Mecumstraße 50.Vergrößern des Bildes
Das Messgerät der Polizei zeigt die Geschwindigkeit von 113 km/h an. Erlaubt sind auf der Mecumstraße 50. (Quelle: Polizei Düsseldorf)
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Die Polizei hat einen Autofahrer mit 113 km/h statt der erlaubten 50 erwischt. Die Aussagen des Mannes konnten die Beamten anschließend nicht ernst nehmen.

Vielleicht drei Radler, vielleicht noch ein kleines Bier hinterher, und Drogen habe er das letzte Mal vor etwa 18 Jahren probiert. Das sagte ein 43-jähriger Düsseldorfer in einer ersten Aussage der Polizei, nachdem er mit rund 113 km/h statt der erlaubten 50 auf der Mecumstraße in Fahrtrichtung Auf'm Hennekamp unterwegs gewesen war. Das teilte die Polizei mit.

Kurz vor 1 Uhr fiel den Beamten der mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Kleinwagen auf. Eine Lasermessung ergab 113 km/h. Bei der Überprüfung der Personalien schlug den Polizisten ein deutlich wahrnehmbarer Alkoholgeruch entgegen. Zudem waren die Augen des Fahrers gerötet.

Anzeige erst in der Vorwoche erhalten

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert, der das Fahren eines Autos nicht mehr erlaubte. Auch die Angabe, sein letzter Drogenkonsum läge rund 18 Jahre zurück, stellte sich als fragwürdig heraus. Denn erst vor einer Woche hatten Polizisten gegen den Mann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss gefertigt – und auch an diesem Abend hatten die Einsatzkräfte den Verdacht auf Konsum von Betäubungsmitteln.

Eine Blutentnahme zur Feststellung von Alkohol und Drogen im Blut wurde auf der Wache gemacht, der Führerschein beschlagnahmt. Allein die Geschwindigkeitsüberschreitung könnte den 43-Jährigen 560 Euro Bußgeld kosten. Darüber hinaus droht ein Fahrverbot. Zusätzlich fertigten die Beamten des Verkehrsdienstes eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss. Die Ermittlungen dauern an.

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