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Mafia-Geldwäsche in Eisdiele? Drei Angeklagte freigesprochen


Nach Razzia in Siegen
Mafia-Geldwäsche in Eisdiele? Drei Angeklagte freigesprochen

Von dpa
Aktualisiert am 03.02.2025 - 13:00 UhrLesedauer: 1 Min.
Landgericht DortmundVergrößern des Bildes
Das Dortmunder Landgericht sprach drei "Ndrangheta-Mitglieder frei, bestätigte aber die kriminelle Struktur der Organisation.(Archivbild) (Quelle: Bernd Thissen/dpa/dpa-bilder)
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Eine Eisdiele in Siegen soll Stützpunkt einer italienischen Mafia-Organisation gewesen sein. Vor Gericht ließ sich dieser Verdacht jedoch nicht erhärten.

Das Dortmunder Landgericht hat drei mutmaßliche Mitglieder der italienischen Mafia-Organisation "Ndrangheta vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen. Auch der Nachweis, dass die Angeklagten die kriminellen Aktivitäten der Gruppierung gefördert hätten, sei nicht erbracht worden, hieß es in der Urteilsbegründung am Montag.

Verfahren dauerte neun Monate

Die Staatsanwaltschaft hatte den Italienern vorgeworfen, eine Eisdiele in Siegen mit Geldern aus Rauschgiftgeschäften der "Ndrangheta finanziert zu haben. Außerdem sollte das Ladenlokal angeblich als strategischer Stützpunkt der Mafia-Organisation gedient haben. "Beides konnten wir nicht mit einer für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen", sagte der Vorsitzende Richter Dirk Kienitz in der Urteilsbegründung.

In dem neun Monate dauernden Prozess vor der Staatsschutzkammer des Dortmunder Landgerichts haben die Richter eine Erkenntnis allerdings gewonnen: "Die "Ndrangheta ist eine kriminelle Vereinigung, die neben legalen Geschäften auch im internationalen Rauschgifthandel tätig ist."

Aussteiger per Video vernommen

Diese Feststellung stützen die Richter auf die Angaben einer Sachverständigen im Prozess sowie die Vernehmung eines "Mafia-Aussteigers", der per Video vernommen wurde. Eine direkte Beteiligung der Angeklagten an diesen Aktivitäten sei aber nicht festzustellen gewesen.

Mit dem Urteil entsprachen die Richter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Angeklagten werden für ihre erlittene Untersuchungshaft entschädigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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