Prozess umd Mouhamed Dramé Flüchtling getötet: Freispruch für Polizisten gefordert
In Dortmund geht der Prozess um den erschossenen Flüchtling Mouhamed Dramé zu Ende. Die Verteidigung fordert Freisprüche für die angeklagten Polizisten.
Zum Ende des Prozesses um die tödlichen Polizeischüsse auf einen 16-jährigen Flüchtling in Dortmund haben die Verteidiger der angeklagten Beamten die Rechtmäßigkeit des Einsatzes betont. Die fünf Angeklagten seien daher freizusprechen, so die Forderung der Verteidiger in ihren Schlussplädoyers vor dem Landgericht Dortmund.
Im August 2022 war Mouhamed Dramé von fünf Schüssen aus der Maschinenpistole des angeklagten Polizisten getroffen worden. Die Polizei war zum Innenhof einer Jugendwohngruppe ausgerückt, weil der als suizidgefährdet eingeschätzte Geflüchtete dort in einer Nische, mit einem Messer auf sich selbst gerichtet, verharrte.
Schüsse auf Flüchtling laut Verteidiger Notwehr
Als die Versuche ihn anzusprechen scheiterten, wurde er auf vorherige Anweisung des Dienstgruppenführers hin mit Pfefferspray besprüht. Dann bewegte er sich auf die Beamten zu. Zwei von ihnen setzten ihre Taser ein. Kurz darauf feuerte der Angeklagte die Schüsse ab.
Sein Mandant habe sich bedroht gefühlt, als Dramé mit dem Messer in der Hand auf ihn zukam. Er habe daher in Notwehr für sich und Nothilfe für die Kollegen gehandelt, erläuterte der Anwalt des 31-Jährigen.
Anders als die Staatsanwaltschaft hält er es für wahrscheinlich, dass der Jugendliche die Beamten angreifen wollte. Darauf weise die zügige Bewegung direkt auf die nur wenige Meter von ihm postierten Beamten hin.
Anwalt: Messer für Polizisten immer gefährlich
Der Anwalt des angeklagten Dienstgruppenleiters betonte, sein Mandant habe Mouhamed Dramé retten wollen: Damit er das auf seinen Bauch gerichtete Messer fallen lasse, habe er als mildestes Mittel den Einsatz von Pfefferspray angeordnet.
Dabei habe er keine Zeit für Alternativen gehabt: Eine Person mit einem Messer in der Hand sei für einen Polizisten immer gefährlich, weil die Situation schnell unkontrollierbar kippen könne. Daher habe er die übrigen Beamten angewiesen, zur Sicherung Taser und die Maschinenpistole mitzunehmen.
Dramé-Prozess: Urteil am 12. Dezember
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreterin sind überzeugt, dass der Einsatz des Pfeffersprays in einer eigentlich ruhigen Situation zu früh erfolgte und dadurch die tragischen Ereignisse erst ausgelöst wurden. Daher forderte die Staatsanwaltschaft für den Dienstgruppenleiter eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, dass die Polizisten ihre Waffen einsetzten, weil sie fälschlicherweise dachten, sich in einer Notwehrsituation zu befinden. Daher seien Freisprüche gerechtfertigt. Dass der Jugendliche die Beamten angreifen wollte, sei unwahrscheinlich: Er habe lediglich dem Pfefferspray entkommen wollen.
Das Gericht wird am Donnerstag, den 12. Dezember, ein Urteil sprechen.
- Nachrichtenagentur dpa