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Parks in Dortmund: Fahrradfahren oder nicht? ADFC kritisiert Neuregelung


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Streit ums Radeln in Grünanlagen
Fahrradclub gehen Stadtpläne nicht weit genug


18.09.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Lastenrad auf einem Fahrradweg (Archivbild): In Dortmund ist das Radeln in Parks nur mit Ausnahmen erlaubt. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago)

Der Dortmunder Rat möchte die Verbotsregeln für Radfahrer in Grünanlagen entschärfen – mit einigen Ausnahmen. Das stößt dem Deutschen Fahrrad-Club auf, ihm gehen die Änderungen nicht weit genug.

In Dortmunds Grünanlagen ist das Radfahren außerhalb der ausgewiesenen Stellen bisher verboten. Das will die Stadt nun ändern und in der kommenden Ratssitzung Neuregelungen des Fahrradverkehrs beschließen.

Zur Debatte um das Radfahren in öffentlichen Park- und Grünanlagen meldet sich nun der Kreisverband Dortmund des Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Clubs (ADFC) zu Wort. Generell begrüße der Verband die "längst überfällige Regelung, das Radfahren auch in öffentlichen Park- und Grünanlagen zu erlauben", teilt der ADFC in einer Presseinformation mit. Allerdings gehen dem Fahrrad-Club die anvisierten Änderungen nicht weit genug.

Friedhöfe, Westfalenpark und Rombergpark bilden Ausnahmen

Denn die Neuregelung sieht vor, den Westfalenpark, Rombergpark und den Zoo Dortmund für den Radverkehr auszuschließen. Für den Westfalenpark und den Zoo Dortmund sei dies noch nachvollziehbar.

Aber im Rombergpark sei aufgrund der breiten und asphaltierten Wege der Radverkehr "gut möglich und muss umgesetzt werden", kritisiert der ADFC die Beschlussvorlage des Rates und führt als Vergleich den Fredenbaumpark an, in dem auf den breiten Wegen bereits seit Jahren das Radfahren erlaubt und etabliert ist.

 
 
 
 
 
 
 

Auch die Pläne auf den Friedhöfen – ausschließlich des Hauptfriedhofes – keine Fahrradfreigabe zu erteilen, stößt dem Fahrrad-Lobbyverband auf. "Auf vielen Friedhöfen werden bereits heute einige Wege, meistens werktags, als Direktverbindung von Radfahrenden genutzt." Dies dürfe nicht unterbunden werden, fordert der ADFC.

Mit dem neuen Konzept zur Regelung des Fahrradverkehrs soll dann künftig auf den Schildern vor den Grünflächen nicht mehr "Fahrradfahren verboten" stehen, sondern künftig das StVO-Verkehrszeichen 240 über einen "gemeinsamen Geh- und Radweg" informieren. Auch sollen die Schilder auf die gemeinsame Rücksichtnahme hinweisen. Das Radfahren innerhalb der Grünbereiche, also auf Rasen, Wiesen und Rabatten, bleibt weiter verboten. E-Scooter und S-Pedelecs sind in Dortmunds Grünanlagen generell verboten.

Verwendete Quellen
  • Beschlussvorlage: Konzept zur Regelung von Fahrradverkehr in städtischen Park- und Grünanlagen und auf Friedhöfen (PDF)
  • Mitteilung der Stadt Dortmund vom 30. August 2024 (per Mail)
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