Bergbau-Tradition "Glück auf, Glück auf": Steigerlied wird zu Kulturerbe
Es ist die Hymne der Bergleute und Bestandteil der Bergbautraditionen: "Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt" wird nun geschütztes Kulturgut.
Das Lied der deutschen Bergleute "Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt" ist Immaterielles Kulturerbe in Deutschland. Die Kulturministerkonferenz hat am Mittwoch entschieden, es in das bundesweite Unesco-Verzeichnis aufzunehmen, wie Sachsens Ressortchefin Barbara Klepsch (CDU) in Dresden mitteilte. Es sei "die Hymne der deutschen Bergleute und integraler Bestandteil der in Sachsen besonders lebendigen Bergbautraditionen".
Laut Klepsch engagieren sich Vereine und Privatpersonen, Gemeinden und Bildungsträger bundesweit "in herausragender Weise für den Erhalt dieser einzigartigen Kulturform". Sie könnten "stolz auf diese Auszeichnung sein", gratulierte sie. Bisher gehörte das Lied, das im Erzgebirge, im Harz, im Ruhrgebiet und dem Saarland zur festen Tradition gehört, nur zum entsprechenden Landesinventar von Nordrhein-Westfalen.
Ursprung des Liedes reicht bis ins 16. Jahrhunder zurück
Der länderübergreifende Antrag "Singen des Steigerlieds" war 2021 vom Verein Ruhrkohle Musik aus NRW eingereicht worden, um dessen Bedeutung für alle deutschen Bergbauregionen zu betonen. In seine Erarbeitung flossen nach Ministeriumsangaben die Stellungnahmen aller zehn deutschen Landesverbände der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine ein.
Die Ursprünge des Steigerlieds reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Der erste Beleg einer öffentlichen Aufführung findet sich in der Beschreibung einer Festveranstaltung 1678 zu Ehren des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. in Schneeberg. Das Lied kündet von der Hoffnung der Bergleute, nach der harten und gefährlichen Arbeit unter Tage wieder ans Licht und zu ihren Familien zurückzukehren. Es wird in der Regel stehend gesungen - auch bei Bergparaden im Erzgebirge, im Harz, im Ruhrgebiet oder im Saarland.
- Nachrichtenagentur dpa