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Dortmund: Polizistin schoss Dieb in den Kiefer – Verfahren eingestellt


Staatsanwaltschaft sieht Notwehr
Polizistin schoss Dieb in den Kiefer – Verfahren eingestellt

Von t-online, tht

27.09.2022Lesedauer: 1 Min.
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Nahaufnahme einer Pistole eines Polizisten neben Handschellen und Schlagstock (Symbolbild): Bei einem Polizeieinsatz im Juni fielen Schüsse. (Quelle: IMAGO/Pressefoto Gora)

Eine Polizistin hatte bei einem Einsatz einem Einbrecher in Dortmund den Kiefer zerschossen. Die Ermittlungen gegen die Polizistin wurden nun eingestellt.

Bei einem Polizeieinsatz in einem Gewerbegebiet in Dortmund Brackel hatte eine Polizeibeamtin im Juni auf einen 24-jährigen Einbrecher geschossen. Durch die Polizeischüsse ist der Mann schwer verletzt worden. Das Verfahren gegen die Beamtin ist nun eingestellt worden, das teilte die Staatsanwaltschaft Dortmund mit. Die Ruhr Nachrichten hatten zuerst über den Fall berichtet.

Die Ermittlungen haben zum Ergebnis geführt, dass die Schussabgabe durch Notwehr gerechtfertigt gewesen ist, bestätigte Staatsanwalt Henner Kruse t-online.

In der Nacht im Juni versuchten drei Männer Diebesgut aus einer Metallfirma an der Oberste-Wilms-Straße in Dortmund zu klauen. Die Polizisten lauerten den Einbrechern auf, zwei der Beamten schossen. Ein Schuss der Polizeibeamtin verletzten den 24-Jährigen schwer, unter anderem zertrümmerten sie seinen Kiefer.

Staatsanwalt: Täter hatte bei Angriff keine Waffe

Waren die Schüsse wirklich gerechtfertigt? Der Schuss des weiteren Beamten sei unabsichtlich getätigt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Notwehr sei allerdings gegeben, da "der Täter auf die Beamtin losgerannt ist und sie angegriffen hatte", so der Staatsanwalt. Beim Angriff hatte der Mann allerdings keine Waffe getragen, bestätigte der Staatsanwalt t-online.

Das sei für die Frage der Notwehr laut Staatsanwalt Kruse allerdings unerheblich, da durch die Schüsse des Kollegen und durch die Dunkelheit schwierig einzuschätzen gewesen sei, ob der Angreifer bewaffnet war. Dass die Situation erst durch die – laut Staatsanwaltschaft unbeabsichtigten Schüsse – des Polizeibeamten unübersichtlich wurde, sei für die Bewertung ebenfalls nicht wesentlich.

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