Chemnitz Mordverabredung?: Staatsanwalt beantragt Haftstrafen
Im Chemnitzer Prozess um die Verabredung zum Mord an einem Jungen hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Der Internetchat sei unstrittig und von beiden Männern bestätigt worden, betonte Staatsanwalt Stephan Butzkies am Mittwoch in seinem Plädoyer. Ermittler waren den beiden Deutschen durch einen Hinweis von Facebook auf die Spur gekommen.
Für einen 36 Jahre alten Kinder- und Heilerziehungspfleger beantragte er zwei Jahre und zwei Monate Haft; wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Besitzes von mehreren Hundert Dateien mit Kinder- und Jugendpornografie. Es sei zwar nicht nachzuweisen, dass er die Tat wirklich umsetzen wollte, er habe aber ein Kind dafür angeboten, so der Anklagevertreter.
Für den mit angeklagten 27 Jahre alten Berufskraftfahrer sprach sich Butzkies für drei Jahre Haft wegen Verabredung zum Mord aus. Er habe in seinen Äußerungen im Chat die Tötung des Jungen in Kauf genommen. Dabei sei es darum gegangen, ihn zur Befriedigung des Sexualtriebes zu würgen.
Vor Gericht beteuerten beide Männer erneut, dass sie nicht wirklich vorgehabt hätten, die geäußerten Fantasien in die Tat umzusetzen. In dem Chat hatten sie sich im Juni 2019 verabredet, einen Teenager in eine Fabrikruine in Chemnitz zu locken, ihn sexuell zu missbrauchen und zu töten.
Die Verteidiger sprachen sich im Falle einer Verurteilung für Bewährungsstrafen aus. Sie verwiesen etwa darauf, dass beide Männer nicht vorbestraft seien.
Das Gericht wollte noch am Mittwoch ein Urteil sprechen.