Chemnitz Tierparks und Zoos können Corona-Hilfen beantragen
Tierparks und Zoos in Sachsen können ab sofort die Erstattung von corona-bedingten Einnahmeausfällen beantragen. Das teilte das Tourismusministerium am Donnerstag in Dresden mit. Über die Förderrichtlinie Zoos können demnach Einnahmeausfälle zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2021 ausgeglichen werden. Die Höhe der Zuwendung bemesse sich nach den nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebsausgaben der Einrichtung im Förderzeitraum, begrenzt auf maximal 900.000 Euro je Einrichtung.
"Zoos und Tierparks sind sehr wichtige touristische und kulturelle Einrichtungen", erklärte Tourismusministerin Barbara Klepsch (CDU) anlässlich eines Besuchs im Tierpark Chemnitz. Auch sie seien viele Monate durch die Infektionsschutzmaßnahmen mit großen Einschränkungen konfrontiert oder seien es teilweise noch immer. "Mit der Förderrichtlinie wollen wir den Erhalt von Zoos und Tierparks in Sachsen sichern und dabei helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken." Anträge können noch bis Monatsende bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.