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Bremen: Betrunkener Kapitän baut Unfall – 120.000 Euro Schaden


Ermittlungen laufen
Betrunkener Kapitän baut Unfall – 120.000 Euro Schaden

Von t-online, nhe

03.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Industriehafen Bremen (Archivbild): Ein betrunkener Kapitän richtete einen großen Schaden an.Vergrößern des Bildes
Der Industriehafen Bremen (Archivbild): Ein betrunkener Kapitän richtete einen großen Schaden an. (Quelle: IMAGO/Torsten Krüger)
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Am Industriehafen in Bremen hat ein Kapitän für einen Unfall gesorgt. Der Mann war laut Polizei erheblich betrunken.

In Bremen hat am Mittwoch (2. Oktober) ein betrunkener Kapitän für einen enormen Schaden gesorgt. Zu dem Unfall kam es laut Polizei gegen 12 Uhr im Industriehafen in Gröpelingen. Der Mann wollte diesen mit einem Seeschiff in Richtung Nord-Ostsee-Kanal verlassen, wie die Polizei mitteilt. Auf dem Weg durch den Hüttenhafen in Richtung Oslebshauser Schleuse rammte das Schiff einen Pfeiler im Bereich der Schleuse.

Der Zusammenstoß sei so heftig gewesen, dass das Schiff auf einer Länge von etwa 30 Metern beschädigt wurde. Tragende Bauteile des Schiffes sowie die Bordwand wurden den Angaben zufolge durch den Zusammenstoß aufgerissen.

Der Kapitän erhielt demnach ein sofortiges Auslaufverbot. Die Wasserschutzpolizei stellte den Angaben zufolge fest, dass der 53-Jährige unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von zwei Promille, wie es heißt. Dem Kapitän wurde zudem eine Blutprobe entnommen, so die Polizei.

Wann das Schiff weiterfahren kann, ist noch nicht bekannt

Es entstand ein Schaden von über 120.000 Euro, heißt es weiter. Durch den Vorfall sei niemand verletzt worden, es habe auch keine Umweltgefahr bestanden. Das Schiff werde derzeit durch einen Versicherer und Sachverständige untersucht. Ob es in Bremen repariert werden muss und wann es seine Fahrt fortsetzen kann, ist noch unklar. Die Wasserschutzpolizei hat die Ermittlungen wegen einer Gefährdung des Schiffsverkehrs aufgenommen.

Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sowohl auf den See- als auch auf den Binnenschifffahrtsstraßen die "0,5-Promillegrenze" gilt. "Eine Überschreitung dieses Wertes stellt automatisch eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch bereits eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann zur Strafverfolgung führen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler festzustellen sind", so die Polizei. Ab 1,1 Promille liege eine Straftat auch ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen vor.

Verwendete Quellen
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