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Verden: Kind stirbt nach Attacke mit heißem Wasser – Haft für Mutter


"Unfassbar gelitten"
Mutter übergießt Kind mit heißem Wasser – lebenslange Haft

Von dpa, afp, t-online
Aktualisiert am 27.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte sitzt im Gerichtssaal des Landgerichts Verden (Archivbild): Nach Aussage der Mutter habe das Kind trotz sehr wahrscheinlich großer Schmerzen nicht geweint.Vergrößern des BildesDie Angeklagte sitzt im Gerichtssaal des Landgerichts Verden (Archivbild): Nach Aussage der Mutter habe das Kind trotz sehr wahrscheinlich großer Schmerzen nicht geweint. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)
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Das kleine Mädchen habe "unfassbar gelitten", dennoch tat ihre Mutter nichts. Ein Gericht verurteilte die Frau nun zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Nach dem Tod ihrer vierjährigen Tochter ist eine 25-Jährige wegen Mordes durch Unterlassen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Verden sah es am Montag als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre Tochter aus Habgier nicht habe ärztlich versorgen lassen – aus Sorge vor den Kosten.

Sie habe ihre Tochter im August 2022 in ihrer Wohnung in Grasberg bei Bremen vorsätzlich mit so heißem Wasser abgeduscht, dass das Kind lebensgefährliche Verbrennungen erlitt. Da sie annahm, dass das Kind nicht krankenversichert sei, habe sie es nicht ärztlich behandeln lassen. Nach Überzeugung der Kammer habe sie den Tod ihres Kinds billigend in Kauf genommen, indem sie auf eine Krankenhausbehandlung verzichtete, teilte die Gerichtssprecherin mit.

Mindestens 55 Grad heißes Wasser verletzte Vierjährige schwer

Die Frau habe ihr Kind "völlig inadäquat" mit Salbe und Verbänden behandelt. Obwohl die dreifache Mutter erkannt habe, dass es der Vierjährigen immer schlechter ging, habe sie diese "ihrem Schicksal überlassen". Das Mädchen hatte der Anklageschrift zufolge bei der Tat durch mindestens 55 Grad heißes Wasser schwere Verbrühungen und Verbrennungen an Unterleib und Beinen erlitten.

Das Mädchen starb zwölf Tage nach den Verbrühungen, lesen Sie hier mehr dazu. Zu dem Zeitpunkt sei ein Drittel der Haut schwarz gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Kind habe "unfassbar gelitten".

Wegen der vorsätzlichen Verbrühung wurde die Beschuldigte am Montag auch wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Das Urteil entsprach insgesamt der Forderung der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung wegen Totschlags auf eine achtjährige Freiheitsstrafe plädiert hatte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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