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Soldat verlor Auge bei Übung: Klage endet mit Vergleich


Bonn
Soldat verlor Auge bei Übung: Klage endet mit Vergleich

Von dpa
11.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Landgericht BonnVergrößern des Bildes
Das Eingangsportal des Landgerichts. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)
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Im Verfahren um die Klage eines Berufssoldaten der Bundeswehr, der bei einer Übung ein Auge verloren hatte, haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Damit sei der Prozess abgeschlossen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Bonn am Montag sagte. Da sich die Parteien auf Geheimhaltung geeinigt haben, wurden keine weiteren Details zu den Inhalten des Vergleichs bekanntgegeben. Die Klage des Mannes richtete sich gegen seinen Dienstherrn, das Bundesverteidigungsministerium mit Sitz in Bonn.

Dem Unteroffizier war bei einer Häuserkampfübung auf dem Truppenübungsplatz Lehnin in Brandenburg am 1. Februar 2018 das rechte Auge ausgeschossen worden. Einer der zwölf Teilnehmer soll ihn aus einer Entfernung von acht bis zehn Metern ins Gesicht geschossen und schwerstverletzt haben. Bei dem dramatischen Unfall hatte der Kläger, der bei der Übung als Sicherheitsoffizier eingesetzt gewesen war, einen Jochbein-Trümmerbruch, einen Abriss des Augapfels und eine Perforation des Nasenbeins erlitten. Er hatte 150 000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

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