Karlsruhe Scholz: BGH-Entscheidung zu "Cum-Ex"-Geschäften "gute Sache"
Bundesfinanzminister Olaf Scholz begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Strafbarkeit von milliardenschweren "Cum-Ex"-Aktiengeschäften zulasten des Fiskus. "Die Entscheidung ist wirklich eine gute Sache für uns als Steuerzahler und für die Gerechtigkeit", sagte der SPD-Kanzlerkandidat der Funke Mediengruppe (Samstag). "Das Gericht hat klargestellt, dass Cum-Ex zu keinem Zeitpunkt legal war und die Steuerschuld nie verjährt ist." Es sei gut, dass nun auch diejenigen ihre Gewinne wieder hergeben müssten, die vielleicht selber nicht strafbar gehandelt, aber wirtschaftlich profitiert hätten.
Der BGH hatte am Mittwoch entschieden, dass das bundesweit erste Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse rechtskräftig ist. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verwarfen die Revisionen der beiden angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigten sie, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist. (Az. 1 StR 519/20)
Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde. Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Scholz bestritt Vorwürfe, als Erster Bürgermeister Hamburgs Einfluss auf das Steuerverfahren der in den Skandal verwickelten Warburg-Bank genommen zu haben. "Es hat keine politische Einflussnahme auf die Steuerverwaltung in Hamburg gegeben", sagte er. Das habe er von Anfang an gesagt. "Alle betroffenen Stellen und die zuständigen Beamten haben in öffentlichen Befragungen dargelegt, dass es keinerlei Einfluss gab."