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Waffenverbot zum 11.11. an Hauptbahnhöfen


Karnevalsauftakt
Waffenverbot zum 11.11. an Hauptbahnhöfen

Von dpa
Aktualisiert am 04.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Waffenverbotszone KölnVergrößern des Bildes
Kölner Hauptbahnhof wird an Karneval Waffenverbotszone (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)
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Zum Karnevalsauftakt werden die Hauptbahnhöfe in Köln und Bonn sowie der Kölner Südbahnhof zu Waffenverbotszonen.

Zum Karnevalsauftakt am kommenden Montag (11. November) werden die Hauptbahnhöfe von Köln und Bonn sowie der Kölner Südbahnhof zu Waffenverbotszonen. Das hat die Bundespolizei mitgeteilt. Die Bahnhöfe würden an diesem Tag von tausenden Reisenden genutzt und seien die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Kölner Raum. Die Allgemeinverfügung sei zum Schutz aller Menschen, die sich in den genannten Bahnhöfen aufhalten. Die Bundespolizei werde das Mitführverbot von Waffen kontrollieren. Es gelte für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie für Messer aller Art.

Die Verfügung gelte vom 11. November ab 06.00 Uhr bis zum 12. November um 06.00 Uhr. Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Beförderungsverbot und ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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