t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBonn

428 Millionen Steuerschaden? Cum-Ex-Kronzeuge vor Gericht


Steuerskandal
428 Millionen Steuerschaden? Cum-Ex-Kronzeuge vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 21.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Bankenskyline von Frankfurt am AbendVergrößern des Bildes
In den Cum-Ex-Skandal waren viele deutschen Banken verwickelt, nun kommt ein weiterer Akteur vor Gericht (Archivbild). (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa-bilder)

Im Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiendeals beginnt ein neuer Prozess: Kai-Uwe Steck, einst Kanzleipartner von Hanno Berger, später Kronzeuge, kommt vor Gericht. Es geht um einen hohen Steuerschaden.

Vor dem Bonner Landgericht beginnt heute (11 Uhr) ein Strafprozess gegen einen zentralen Akteur im Cum-Ex-Steuerskandal, den deutschen Anwalt Kai-Uwe Steck. Dem Beschuldigten werden acht Taten der besonders schweren Steuerhinterziehung im Zeitraum von 2007 bis 2015 vorgeworfen (Aktenzeichen 62 KLS 1/24). Dadurch wurde der Fiskus und damit die Allgemeinheit laut Anklage um insgesamt 428 Millionen Euro betrogen.

Steck ist neben dem verurteilten Steueranwalt Hanno Berger eine der Schlüsselfiguren im größten Steuerskandal der Bundesrepublik, die beiden machten lange Zeit als Kanzleipartner gemeinsame Sache. 2016 packte Steck aus und wurde zum Kronzeugen der Staatsanwaltschaft. Seine umfassende Aussage floss in zahlreiche Anklageschriften gegen andere Beschuldigte ein, Steck fungierte jahrelang als Kronzeuge und trat in mehreren Gerichtsverfahren als Zeuge auf. Seine Kooperation mit den Strafverfolgern dürfte sich strafmildernd auswirken. Nach Angaben der Verteidigung führten seine Cum-Ex-Aussagen dazu, dass bisher 853 Millionen Euro zurück in die Staatskasse flossen.

Bei Cum-Ex-Deals ließen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten und prellten den Staat so geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter nicht gezahlte Steuern. 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website