Corona-Lockerung Kitas in Nordrhein-Westfalen öffnen zum Teil wieder
Nachdem weitere Schulklassen in Nordrhein-Westfalen wieder zum Unterricht gehen dürfen, folgen nun auch die Vorschulkinder. Ein Teil dieser darf wieder die Kindertagesstätten besuchen.
Ab Donnerstag darf ein Teil der Vorschulkinder wieder in die Kindergärten und Kindertagesstätten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Der Kreis der Kinder, die eine Tagesbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, wird damit erweitert.
Wer darf in NRW in die Kita?
"In einer ersten Stufe können zusätzlich zu den Kindern, die sich bereits in einer Notbetreuung befinden, Vorschulkinder einen Kindergarten besuchen, wenn ihre Familien Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können oder Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten", erklärt die Stadt in einer offiziellen Mitteilung.
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Zudem dürfen zwei- und dreijährige Kinder wieder zur Tagesmutter oder zum Tagesvater gegeben werden. Auch Brückenangebote für Kinder von geflüchteten Familien dürfen wieder öffnen. Das Jugendamt entscheidet über Einschränkungen im Einzelfall.
Wann sind die Kitas in NRW wieder offen?
Ab dem 28. Mai sollen alle Kinder wieder in die Kindergärten gehen dürfen. Bis dahin muss jedoch eine neue Corona-Betreuungsverordnung verabschiedet werden.
- Stadt Bonn: Pressemitteilung vom 13. Mai 2020