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Gericht: Kündigung von Politologin Guérot rechtmäßig


Hochschulen
Gericht: Kündigung von Politologin Guérot rechtmäßig

Von dpa
Aktualisiert am 24.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Rechtsstreit Politologin Ulrike GuérotVergrößern des Bildes
Teilnehmer einer Demonstration bekunden mit Schildern und Reden vor dem Arbeitsgericht in Bonn ihre Solidarität mit der Politologin Ulrike Guérot. (Quelle: Henning Kaiser/dpa/dpa-bilder)

Ulrike Guérot wurde als Kritikerin der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt. 2023 bekam sie von der Universität Bonn die Kündigung. Nun hat ein Gericht darüber entschieden, ob dies rechtmäßig war.

Die Kündigung der umstrittenen Politologin Ulrike Guérot ("Wer schweigt, stimmt zu") durch die Universität Bonn ist nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig gewesen. Das Arbeitsgericht Bonn wies am Mittwoch eine Klage der 60 Jahre alten Wissenschaftlerin gegen die Kündigung ab. Guérot sagte anschließend der Deutschen Presse-Agentur, sie werde gegen das Urteil in Berufung gehen.

Die Universität hatte die Kündigung mit Plagiatsvorwürfen begründet. Das Gericht folgte dem und stellte eine "Pflichtverletzung der Klägerin durch Täuschung" fest. Ausschlaggebend für das Gericht war dabei Guérots Buch "Warum Europa eine Republik werden muss". In diesem Buch habe sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert und dies nicht richtig kenntlich gemacht, was einem wissenschaftlichen Fehlverhalten und auch einem Plagiat entspreche. Den Täuschungsversuch sieht das Gericht darin begründet, dass sich Guérot unter anderem mit diesem Buch um die Professur in Bonn beworben hatte. Da sie keine wissenschaftliche Anfängerin sei, sondern sich auf höchstem akademischen Niveau bewege, sei dies als besonders schwerwiegend zu werten und rechtfertige eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.

Guérot sagte nach dem Richterspruch, sie sei "überrascht von dem Urteil". Sie halte die Begründung nicht für schlüssig und sei sehr optimistisch, dass das Landesarbeitsgericht den Beschluss in zweiter Instanz korrigieren werde. Um die Professur beworben habe sie sich 2020 mit einem 195-seitigen Dossier, in dem sie allein neun Bücher und ungefähr 800 wissenschaftliche Artikel aufgeführt habe. Diese Unterlagen seien von der Universität geprüft worden, und danach hätten sich alle Prüfer und Gremien für ihre Berufung ausgesprochen. "Damit will ich nur sagen: Es gab im Laufe des Verfahrens vielfältige Möglichkeiten, in den Arbeiten meines Dossiers Fehler zu finden." Damals sei aber nichts gegen sie vorgebracht worden. Einzelne problematische Passagen aus dem Europa-Buch habe sie schon Jahre zuvor öffentlich eingestanden. "Das hätte die Uni ja wissen können."

Guérot hatte während der Corona-Pandemie mit scharfer Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem dabei teilweise umzukehren. Die Gerichtsverhandlung am Mittwoch zog Dutzende Unterstützer und Unterstützerinnen der Autorin an. Sie forderten auf Transparenten Wissenschaftsfreiheit. Das Urteil wurde von ihnen bei einer Versammlung vor dem Gerichtsgebäude scharf kritisiert. In Wahrheit wolle der Staat hier eine unbequeme Kritikerin mundtot machen, hieß es.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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