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Prozess | Mutter des Freundes erstickt? 56-Jährige vor Gericht


Prozess
Mutter des Freundes erstickt? 56-Jährige vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 23.06.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Eine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Zu Beginn eines Prozesses vor dem Landgericht Bonn hat die Angeklagte am Dienstag bestritten, die 83 Jahre alte Mutter ihres Lebensgefährten getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der 56-jährigen Mutter von drei Kindern vor, die Rentnerin im vergangenen Jahr erstickt zu haben. Das unverheiratete Paar wie auch die Seniorin lebten damals Tür an Tür in einem zu Eigentumswohnungen umgebauten Barockschloss in Bornheim bei Bonn.

Am Tattag, so die Angeklagte, habe sie sich mit der Rentnerin darüber gestritten, ob diese sich zum Mittagsschlaf angesichts der sommerlichen Wärme zudecken solle oder nicht. Dabei habe es "ein ständiges Hin und Her mit der Decke" gegeben. Sie könne nicht ausschließen, dass sich das Opfer die Decke selbst übers Gesicht gezogen habe. In der von ihrem Anwalt verlesenen Erklärung bedauerte die Angeklagte, "nicht aufmerksam" gegenüber der 83-Jährigen gewesen zu sein.

Nach dem Mittagsschlaf habe sie die Mutter des Freundes dann leblos vorgefunden. Sie habe eine Nachbarin gerufen und den Notarzt alarmiert. Die Nachbarin versuchte noch vergeblich, die alte Dame zu reanimieren. Wegen der ungeklärten Todesursache wurde der Leichnam obduziert. Die Rechtsmedizin geht derzeit von einem gewaltsamen Tod durch Ersticken aus. Zehn Tage später wurde die Frau festgenommen.

Die Seniorin wurde im Alltag - neben einem ambulanten Pflegedienst - auch von der Angeklagten betreut. Zwischen den beiden Frauen sei es immer zu "Kabbeleien" über Kleinigkeiten gekommen, erzählte die Nachbarin als Zeugin. Die Angeklagte, die in erster Ehe ein Hotel mit ihrem Mann geführt hatte, nimmt nach Angaben ihres Verteidigers schon seit Jahren Psychopharmaka, leidet an Depression und ist deshalb arbeitsunfähig. Der 57-jährige Sohn der Verstorbenen - und ehemaliger Lebensgefährte der Angeklagten - tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage geplant.

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