Bochum Mutmaßlicher Betrug: Beschuldigter weist Vorwürfe zurück
Im Fall des mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs bei Corona-Schnelltests durch eine Bochumer Firma hat der Anwalt eines Beschuldigten die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Es habe nie die Absicht bestanden, "irgendjemanden zu betrügen", sagte der Bochumer Rechtsanwalt Reinhard Peters am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Er vertritt nach eigenen Angaben einen der beiden inhaftierten Männer. Zuvor hatten WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" sowie die "Westdeutsche Zeitung" (WAZ) darüber berichtet.
Die Abteilung für Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Ende Mai waren Geschäftsräume der Firma MediCan und Privatwohnungen durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt worden. Zwei Verantwortliche der Firma befinden sich seit dem 4. Juni in Untersuchungshaft. Gegen einen weiteren Beschuldigten wird seit vergangener Woche ermittelt. Dessen Firma stand laut Staatsanwaltschaft in geschäftlicher Beziehung mit dem Bochumer Unternehmen. MediCan hat laut Peters den Betrieb mittlerweile eingestellt.
Anlass der Ermittlungen waren Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ). Der Rechercheverbund hatte am 27. Mai erstmals berichtet, dass Reporter an MediCan-Testzentren wesentlich weniger Kunden gezählt hatten, als abgerechnet worden seien. Nach früheren Angaben der SZ hatte das Unternehmen zeitweise 54 Testzentren in 36 Städten Deutschlands betrieben.
Die Staatsanwaltschaft geht laut Peters derzeit von einem Schaden in Höhe von 15 Millionen Euro aus. Das Geld hätten die Ermittler von den Konten des Beschuldigten beschlagnahmt, sagte Peters der WAZ. Der Anwalt hofft, dass sein Mandant bald auf freien Fuß kommt. "Es gibt überhaupt keine Fluchtgefahr." Nach den ersten Ermittlungen sei er "hier geblieben". Auch das "ganze Geld" sei noch da gewesen. Die Staatsanwaltschaft Bochum machte am Dienstag auf Anfrage keine weiteren Angaben zu dem Fall.
Die Staatsanwaltschaft werfe seinem Mandanten unter anderem vor, zu viele Tests abgerechnet zu haben, sagte Peters. Dies weise sein Mandant zurück. Die Buchführung könne dies belegen, sagte der Anwalt der "WAZ". Ein weiterer Vorwurf betreffe die Höhe der jeweiligen Abrechnung pro Test, die laut Staatsanwaltschaft zu hoch gewesen seien. Dem Recherverbund sagte der Anwalt zu den Vorwürfen insgesamt: "Wenn es hier Rückforderungen gibt, dann wird das auch in voller Höhe erstattet. Das ist überhaupt keine Frage." Sein Mandant habe auch nicht versucht, irgendetwas zu verschleiern, sondern habe alles ganz offen gemacht.
Peters sagte der dpa, dass sein Mandant an diesem Freitag einen Haftprüfungstermin beantragen werde.