Berlin AfD klagt gegen Untersuchungsausschuss ohne ihre Beteiligung
Die Berliner AfD-Fraktion hat Klage gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln ohne ihre Beteiligung beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Das bestätigte die Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker. Das Abgeordnetenhaus habe dazu bereits gegenüber dem Gericht Stellung genommen, teilte ein Sprecher des Landesparlaments am Mittwoch auf Anfrage mit. "Das Verfahren läuft."
Bei der Abstimmung über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses hatte es am vergangenen Donnerstag für den AfD-Kandidaten Antonin Brousek und seinen Stellvertreter Karsten Woldeit keine Mehrheit gegeben. Die FDP stimmte geschlossen gegen die beiden. SPD, Grüne, Linke und CDU enthielten sich weitgehend, allerdings gab es von Linken und Grünen jeweils eine Nein-Stimme.
Bei der Plenarsitzung am kommenden Donnerstag soll erneut über die Kandidaten der AfD abgestimmt werden. Im Berliner Untersuchungsausschussgesetz heißt es, die Fraktionen würden nach ihrer Mitgliederzahl beteiligt, wobei jede Fraktion mindestens durch ein Mitglied vertreten sein müsse. Darauf beruft sich die AfD.
Der Untersuchungsausschuss soll sich mit zahlreichen rechtsextremen Brandanschlägen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen in Neukölln im Zeitraum zwischen 2016 und 2019 sowie mit Fehlern bei der Aufklärung beschäftigen. Opfer der Straftaten waren vor allem Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert hatten. Ein Tatverdächtiger war AfD-Mitglied.