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Tote Impfärztin: Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr


Selbstmord nach Hassmails
Tote Impfärztin: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr

Von afp, t-online
20.01.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 164022102Vergrößern des Bildes
Blumen und Kerzen (Archivbild): Österreicher gedachten der Impfärztin. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Simlinger)

Nach Hassmails von Impfgegnern: Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr nach dem Suizid einer Impfärztin.

Ende der Ermittlungen in einem tragischen Selbstmord: Den Behörden in der Hauptstadt ist es nicht gelungen, die beiden Berliner zu identifizieren, die Hassmails an die österreichische Impfärztin Lisa-Marie Kellermayr sandten. "Trotz mehrere Monate dauernder, intensiver Ermittlungen" habe das Verfahren in der vergangenen Woche eingestellt werden müssen, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Kellermayr war Ende Juli tot in ihrer Praxis im österreichischen Vöcklabruck aufgefunden worden. Eine Obduktion bestätigte später, dass sie Suizid begangen hatte.

Von der Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels waren Anfang August 2022 die Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte übernommen worden. Dabei ging es um den Verdacht der Bedrohung. Bei beiden stimmten jedoch laut Staatsanwaltschaft die Personalien von Beginn an nicht: Ein Beschuldigter war nicht in Berlin gemeldet, bei dem anderen schien zunächst eine Verwechslung mit einem anderen Berliner gleichen Namens vorgelegen haben.

Berlin: Monatelange Einschüchterungen "aus der Impfgegnerszene"

Die Ermittlungen konzentrierten sich daher in der Folgezeit vor allem darauf, die tatsächlichen Personalien der Tatverdächtigen zu ermitteln. Hauptanhaltspunkte waren den Angaben zufolge hierfür bei Versendung der Mails verwendeten E-Mail-Adressen sowie Erkenntnisse einer Hinweisgeberin, die sich aber nicht erhärteten.

Eine Verifizierung habe also nicht stattgefunden, erklärte die Anklagebehörde. Jeder hätte die Möglichkeit gehabt, mit Falschpersonalien oder unter Verwendung des Namens einer anderen Person diese Mailaccounts einzurichten. Der in Berlin tatsächlich auch gemeldete zweite Beschuldigte bestritt zudem, die Mails versandt zu haben.

Dies könne ihm nicht widerlegt werden, weil eine missbräuchliche Verwendung der Personalien nicht ausgeschlossen werden könne. Möglichkeiten, den tatsächlichen Verwender der Personalien zu ermitteln, bestehen laut Staatsanwaltschaft nicht.

Die Ärztin hatte zuvor von monatelangen Einschüchterungen bis hin zu Morddrohungen "aus der Covid-Maßnahmen- und Impfgegnerszene" wegen ihres Einsatzes für Impfungen berichtet – und schließlich unter Berufung darauf ihre Praxis geschlossen. Berichten zufolge stand sie über längere Zeit unter Polizeischutz.

Verwendete Quellen
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