Das ändert sich Berlin-Wahl: Abgeordnetenhaus muss neu organisiert werden
Die Wahlwiederholung in Berlin ist juristisches Neuland. Das müssen Sie zu den Veränderungen im Abgeordnetenhaus wissen.
In der Hauptstadt steht die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 kurz bevor. Auf Landesebene wurden bereits zuvor Wahlen für ungültig erklärt, so beispielsweise 1991 in Hamburg. Allerdings kam es dann zu Neuwahlen. Mit der nun anstehenden Berliner Abstimmung findet offiziell die erste komplette Wahlwiederholung auf Landesebene statt – und es wird zugleich juristisches Neuland betreten.
Wahlperiode beginnt nicht neu
"Die Wahlperiode beginnt mit der Wiederholungswahl nicht neu", heißt es im Urteil, mit dem der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl von 2021 für ungültig erklärte. Die Legislaturperiode läuft also weiter. Doch was bedeutet das für die bestehenden Gremien des Abgeordnetenhauses? Müssen diese neue gebildet werden? Dazu ließ Parlamentspräsident Dennis Buchner (SPD) den Wissenschaftlichen Dienst des Landesparlaments ein Gutachten anfertigen.
Alle Parlamentsgremien müssen neu gebildet werden
Die Experten machen klar: Weder die Berliner Verfassung noch das Landeswahlgesetz oder die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses enthalten Regelungen, wie das Parlament die begonnene Periode nach der Wiederholungswahl fortsetzen soll. Unter Auslegung des Berliner Urteils und allgemeiner Verfassungsvorschriften kommen die Wissenschaftler jedoch zu dem Schluss, dass alle Gremien neu gebildet werden müssen.
Das Parlament und die Fraktionen müssen sich demnach neu konstituieren. Das betrifft zudem alle Ausschüsse und den Untersuchungsausschuss, der zur Aufklärung einer rechtsextremen Anschlagsserie im Bezirk Neukölln eingesetzt wurde.
Unklarheit bei Parlamentspräsidium
Zur Frage, ob auch der Präsident des Parlaments und seine Stellvertreter neu bestimmt werden müssen, ist das Gutachten weniger eindeutig. Es spreche jedoch "einiges dafür", schreiben die Experten. Das gelte zudem auch für die weiteren Präsidiumsmitglieder. Der Wissenschaftliche Dienst untersuchte darüber hinaus, wie mit bis zur Wahl noch nicht endgültig verabschiedeten Gesetzen umzugehen ist.
Beschlossene Gesetze bleiben gültig
Die Juristen empfehlen, im neu zusammengesetzten Parlament die erste Lesung der Gesetzesentwürfe zu wiederholen. Damit könne dem in der Verfassung verankerten Gebot von zwei Lesungen entsprochen und "jegliche Rechtsunsicherheit vermieden" werden. Die Frage, ob bereits beschlossene Gesetze ihre Gültigkeit behalten, stellte sich hingegen nicht. Der Berliner Verfassungsgerichtshof machte in seinem Urteil bereits deutlich, dass diese weiterhin gelten.
- Nachrichtenagentur afp