Nach Prüfung durch die Stadt Vergewaltigung in Mülheim – Abschiebung der Familien nicht möglich

In Mülheim an der Ruhr soll eine Gruppe Jugendlicher eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Die Stadt hat daraufhin die Abschiebung der Täter-Familien prüfen lassen – ohne Erfolg.
Die Familien der Tatverdächtigen im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr können nicht nach Bulgarien abgeschoben werden. Das habe eine Prüfung der Stadt ergeben habe, sagte Sprecher Volker Wiebels am Freitag. Der WDR hatte berichtet.
Die Voraussetzungen für eine Rückführung seien nicht gegeben. Nach EU-Recht sei eine Rückführung aus Deutschland im Grundsatz möglich, wenn "jemand keine Arbeit hat, keine Arbeit sucht und auch nicht nachweisen kann, dass er eine sucht", erläuterte der Sprecher. Bulgarien gehört zur Europäischen Union.
Fünf Verdächtige
In einem Fall sei der Vater eines Verdächtigen am Donnerstag mit einem druckfrischen Arbeitsvertrag bei der Stadt erschienen. In einem anderen Fall sei ein 14 Jahre alter Verdächtiger zwar bei Verwandten in Mülheim untergekommen, aber bei seinen Eltern in einer anderen Stadt gemeldet. In drei weiteren Fällen konnten die Familien Einkommen nachweisen.
Mit der Prüfung habe man ausloten wollen, ob die Freizügigkeit der Familien der fünf Verdächtigen eingeschränkt werden könne.
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Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um drei 14-Jährige und zwei strafunmündige 12-Jährige. Ein 14-jähriger Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft. Die Vergewaltigung in der vergangenen Woche hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht und eine Debatte über die Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit bei Kindern ausgelöst.
- Nachrichtenagenturen dpa und afp