Von Holland über Berlin nach Vietnam "Habenichtse": Ecstasy-Drogenhändler verurteilt
Von den Niederlanden über Berlin nach Vietnam: So verlief die Lieferkette von Drogenhändlern. Nun wurden sie verurteilt.
Das Landgericht Aachen hat am Montag sechs Drogenhändler zu Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verurteilt. Der Prozess gegen die vier Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 36 und 44 Jahren hatte vor mehr als einem Jahr begonnen. Die Angeklagten hatten "einen BTM-Handel im großen Stil" aufgezogen, wie der Vorsitzende Richter sagte. Mit BTM sind Betäubungsmittel gemeint.
Es handele sich um eine schwere Form des organisierten Verbrechens. Unter anderem sollen die Vietnamesen von Berlin aus die synthetische Droge Ecstasy in Paketen nach Vietnam geschickt haben.
Die Drogen kamen aus den Niederlanden
Geordert wurden die Drogen in den Niederlanden, wobei eine "Kiste" 1000 Tabletten Ecstasy entsprach. In einem Fall waren Mitglieder der Gruppe von einem durch die Polizei beobachteten Treffen in den Niederlanden mit Vogelfutter und Blumentöpfen zurückgekehrt. Bei einer Kontrolle an der Autobahn in Deutschland wurden in den Töpfen 29 Kilogramm Ecstasy entdeckt.
In dem Prozess spielten die Daten aus der Überwachung von Telefonen und Chats eine große Rolle. Die Ermittler bekamen so mit, wie über den Kauf von "80 Kisten" verhandelt wurde oder über den Ankauf von Ecstasy-Sorten "blauer Diamant". In anderen Gesprächen ging es um den Versand von "Bonbons" nach Vietnam.
Händler konsumierten selbst regelmäßig Drogen
Die Angeklagten waren bei einer Razzia im April 2021 festgenommen worden. Insgesamt wurden 17 Haftbefehle vollstreckt. Aachen ist Gerichtsort, weil die Drogen auch über den Grenzort aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht worden waren.
Alle Angeklagten hatten regelmäßig Drogen konsumiert. Sie seien als "Habenichtse" der Verlockung des schnellen Geldes erlegen, sagte der Vorsitzende Richter. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnungen in Berlin wurden etliche Mobiltelefone und größere Mengen Bargeld gefunden sowie Luxusgegenstände wie Armbanduhren und ein Pelz.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Haftbefehle waren vor längerer Zeit aufgehoben worden. Die Angeklagten waren immer zu den Prozessterminen erschienen.
- Nachrichtenagentur dpa