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Einreisekontrollen an Flughäfen und Grenzen verschärft


Neue Testpflicht für Rückkehrer
Einreisekontrollen an Flughäfen und Grenzen verschärft

Von dpa
24.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Zwei Beamte der Bundespolizei am Münchner Flughafen (Archivbild). Die Kontrollen wegen Corona sollen bei Einreisenden an Flughäfen verschärft werden.Vergrößern des Bildes
Zwei Beamte der Bundespolizei am Münchner Flughafen (Archivbild). Die Kontrollen wegen Corona sollen bei Einreisenden an Flughäfen verschärft werden. (Quelle: Sachelle Babbar/imago-images-bilder)

Die Polizei kontrolliert negative Tests jetzt noch am Flieger: Menschen aus 32 Ländern werden ab diesem Sonntag bei der Einreise systematisch unter die Lupe genommen, für sie gelten neue Regeln. Was jetzt gilt.

Die Bundespolizei am größten deutschen Flughafen Frankfurt intensiviert ab Sonntag die Kontrollen bei Flügen aus Hochrisikogebieten der Corona-Pandemie. Dabei werden auch die erforderlichen Einreisevoraussetzungen konsequent überprüft, teilte die Bundespolizeidirektion am Samstagabend in Frankfurt mit. Kontrolliert werden sollen vor allem die Einreiseanmeldungen und der Nachweis über einen aktuellen, negativen Corona-Test. Auch am Flughafen München mobilisiert die Bundespolizei nach Informationen des "Spiegels" deutlich mehr Beamte, um alle landenden Passagiere überprüfen zu können.

Die Überprüfungen finden nach Angaben der Bundespolizei in Frankfurt noch vor der eigentlichen Grenzkontrolle statt - und zwar direkt an den Flugzeugen. Am Sonntag sollen davon voraussichtlich 17 Flüge aus fünf Ländern betroffen sein. Alle Maßnahmen werden demnach in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern, der Landespolizei Hessen sowie dem Flughafenbetreiber und den betreffenden Airlines vorgenommen.

Hochrisikogebiete Tschechien, Portugal, Ägypten, USA

Seit Mitternacht am Sonntag gelten für mehr als 20 Länder mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen strengere Regeln bei der Einreise nach Deutschland. Zu diesen Hochrisikogebieten zählen das Nachbarland Tschechien, die Urlaubsländer Portugal, Spanien und Ägypten sowie die USA. Wer von dort einreisen will, muss an der Grenze einen negativen Corona-Test (PCR-Test) vorweisen können. Die Tests werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums an den Flug- und Seehäfen systematisch kontrolliert. In den Grenzgebieten zu anderen EU-Staaten und der Schweiz sollen Einreisende stichprobenartig und verdachtsunabhängig überprüft werden. Das nennt man Schleierfahndung.

Bisher hatte die Bundesregierung bei der Einreise zwischen Gebieten mit besonders ansteckenden Virusvarianten und "normalen" Risikogebieten unterschieden. Seit Sonntag um Mitternacht gibt es drei Kategorien mit unterschiedlichen Test- und Quarantäneregeln:

  • "Normale" Risikogebiete: Das sind Länder oder Regionen über einem Grenzwert (auch Inzidenzwert genannt) von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Das gilt derzeit für fast ganz Europa mit Ausnahme einzelner Gebiete in Griechenland, Finnland, Norwegen, Österreich und Dänemark. Weltweit sind mehr als 130 aller knapp 200 Länder ganz oder teilweise "normale" Risikogebiete.
  • Hochinzidenzgebiete: Das sind Länder mit deutlich höheren Infektionszahlen als in Deutschland. Dazu zählen in der Regel die Länder mit einem Inzidenzwert über 200 (Inzidenz in Deutschland: 115). Es können aber auch weitere Länder unter dieser Marke unter bestimmten Bedingungen zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden. In diese Kategorie fallen neben den bereits genannten Ländern Albanien, Andorra, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Iran, Israel und die Palästinensischen Gebiete, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro, Nordmazedonien, Panama, Serbien, Slowenien und die Vereinigten Arabischen Emirate.
  • Virusvarianten-Gebiete: Das sind Gebiete, in denen hochansteckende Varianten des Coronavirus aufgetreten sind. Bisher fallen Großbritannien, Irland, Südafrika und Brasilien in diese Kategorie.

Reisende aus "normalen" Risikogebieten müssen sich spätestens 48 Stunden nach Einreise in Deutschland auf Corona testen lassen. Zudem müssen sie zehn Tage in Quarantäne, können sich davon allerdings durch einen zweiten negativen Test ab Tag fünf vorzeitig befreien lassen. Der Unterschied bei den Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten ist die Testpflicht höchstens 48 Stunden vor Einreise. Außerdem gibt es für die Gebiete mit erhöhtem Risiko weniger Ausnahmen bei der Quarantäne. Das regeln aber die einzelnen Bundesländer. Bei der Einreise aus Ländern aller drei Kategorien muss man sich vor der Einreise zudem online unter einreiseanmeldung.de anmelden.

Schleierfahndung mit Hilfe der Landespolizei

Für die Schleierfahndung in den Grenzgebieten zu den EU-Nachbarländern setzt die Bundespolizei laut Bundesinnenministerium zunächst ihr dort vorhandenes Personal ein. "In Abhängigkeit der polizeilichen Erfordernisse kann dortiges Personal durch zusätzliche Kräfte aus anderen Dienststellen jederzeit verstärkt werden", sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Neben der Bundespolizei würden auch die Polizeien der Länder Kontrollen an den Landgrenzen vornehmen. "Die Bundespolizei ist gebeten worden, insbesondere bei den Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten von den eingeräumten Kontrollbefugnissen der Coronavirus-Einreiseverordnung umfassend Gebrauch zu machen", sagte der Sprecher.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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