t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikCorona-Krise

Coronavirus — Frauen abgemahnt: Wann genähte Masken ein Problem sind


Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Anwaltsärger in Corona-Krise
Frauen abgemahnt: Wann genähte Masken ein Problem sind


Aktualisiert am 01.04.2020Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau näht wegen des Coronavirus Masken aus Baumwolle: Wer die dann als "Schutzmasken" anbietet, riskiert eine Abmahnung.Vergrößern des Bildes
Eine Frau näht wegen des Coronavirus Masken aus Baumwolle: Wer die dann als "Schutzmasken" anbietet, riskiert eine Abmahnung. (Quelle: imago-images-bilder)
News folgen

Landauf, landab wird in Zeiten des Coronavirus genäht und gebastelt: Wer danach "Mundschutz"

Es klingt irre: Frauen, die in Bayern für ein Kinderhospiz und ein Therapiezentrum ehrenamtlich Mundmasken nähen, erhalten dafür eine Abmahnung. Sie haben öffentlich von "Mundschutz" geschrieben, und das kann teuer werden. "Seit heute Mittag nähen die Frauen keine Masken mehr." So ist es zu lesen in einem Tweet, der seither Kreise zieht.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

t-online.de liegt noch kein Beleg für den konkreten Fall vor. "Es dürfte aber tatsächlich nur eine Frage der Zeit sein, bis es wegen solcher Fälle Abmahnungen gibt", sagt der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun. "Es kann doch nicht sein, dass sich jetzt keiner mehr traut, Masken zu nähen und weiterzugeben." Deshalb hat er ein Video veröffentlicht, in dem er vor dem Risiko warnt – und erklärt, wie man es vermeidet. "Designt, näht oder klebt!", sagt er. t-online.de gibt etwa hier eine Anleitung.

Jun hat viele Reaktionen auf das Video bekommen, von einer Abmahnung weiß er noch nichts. Zumindest juristisch begründet könnte ein solches Schreiben aber sein, so Jun. Es geht um potenzielle Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz. Das Gesetz soll zum Beispiel verhindern, dass Scharlatane mit falschen Versprechungen Kranke betrügen. Wird der Eindruck erweckt, dass ein Produkt eine Wirkung erzielt, dann muss das auch so sein. Es gibt Abmahnvereine und Juristen, die sich darauf fokussieren.

Wirkung gegen Virus darf nicht behauptet werden

Und die könnten schnell auch auf Menschen stoßen, die als gutes Werk oder als Broterwerb Masken nähen. "Beschreibungen, die man vielfach im Netz findet, erwähnen den Zweck eines Schutzes vor dem Coronavirus", erläutert Jun. "Damit wird dem Gesetz nach eine Wirkung behauptet."

Die selbst genähten Masken nennt das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) "Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen" oder "Community-Masken". Am Dienstag hat es neue Hinweise veröffentlicht, wie mit den Masken umzugehen ist. Sinn ergeben die selbst gebastelten Mund- und Nasen-Masken, weil sie das Bewusstsein schärfen und das Risiko verringern, dass der infizierte Träger einer solchen Maske andere ansteckt.

Sie bieten aber keinesfalls den Schutz entsprechend zertifizierter Produkte nach dem Medizinproduktegesetz. "Für den Träger besteht effektiver Schutz nur bei entsprechenden Masken mit Filterschicht und enger Passform", erläutert Jun. "Es geht also darum, den Begriff 'Schutz' zu vermeiden." Auch wer einen Zusammenhang mit Covid-19 erwähnt, solle darauf hinweisen, dass die Maske keinen wirksamen Schutz vor Viren darstellt, so Jun.

Empfohlener externer Inhalt
Facebook
Facebook

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen Facebook-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren Facebook-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Diesen Schutz bieten für ihren Träger nicht einmal die Produkte, die nach Definition des Bundesamts als "Mund-Nasen-Schutz" bezeichnet werden und zertifiziert sind, etwa OP-Masken. Dabei ist aber zumindest geprüft, wie wirksam sie im Fremdschutz sind.

Auch beim Verschenken droht Problem

Für Konflikte mit dem Medizinproduktegesetz spielt es auch keine Rolle, um wie viele Masken es geht und ob sie zu verschenken oder zu verkaufen sind, so Jun. Es geht nur darum, ob sie in Verkehr gebracht werden. Für einen Richter könne die Verwendung aber sehr wohl eine Rolle spielen. "Ich denke, dass in den heutigen Zeiten auch Richter verstehen, dass besonderes Maß angesetzt werden soll."

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed


Und was ist mit den Frauen, die eine Abmahnung erhalten haben? t-online.de hat den Twitter-Nutzer kontaktiert, der den Fall öffentlich gemacht hat. Er hat nachgefragt, kann die Abmahnung aber nicht weiterleiten und auch den Anwalt nicht nennen, der gegen die Frauen vorgegangen ist: "Die Betroffenen wollen das Schreiben anwaltlich prüfen lassen und vorher nicht an die Öffentlichkeit."

Und wie soll man die selbst genähten Masken nun nennen? "Mundbedeckung, Gesichtsmaske, Mund-Shirt, Nasenstoff – all das geht in Ordnung", sagt Jun.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website