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AfD-Politiker: Zwangsarbeit auf Zwiebelfarm in Belarus untersucht


In Belarus
Häftlinge auf Farm eingesetzt? Vorermittlungen gegen AfD-Mann

Von dpa
07.10.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 94208949Vergrößern des Bildes
Jörg Dornau: Auf der Zwiebelfarm des AfD-Politikers in Belarus sollen Häftlinge gearbeitet haben. (Quelle: via www.imago-images.de/imago)

Auf einer Zwiebelfarm in Belarus sollen Häftlinge für einen deutschen AfD-Politiker gearbeitet haben. Jetzt beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall.

Die sächsische AfD begrüßt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihren Landtagsabgeordneten Jörg Dornau. Schon seit mehreren Tagen würden regionale und überregionale Medien darüber berichten, dass ein Abgeordneter auf seiner Farm in Belarus Strafgefangene arbeiten lasse, auch von Zwangsarbeit sei in einzelnen Berichten die Rede, teilte der AfD-Landesverband mit. Nun habe die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Mehr zu dem Fall lesen Sie hier.

Dornau betreibt in Belarus eine Zwiebelfarm. Er selbst, aber auch seine Partei, reagierten in der Vergangenheit nicht auf Anfragen der Nachrichtenagentur dpa zu den Vorwürfen gegen ihn.

AfD unterstützt Untersuchung

AfD-Generalsekretär Jan Zwerg betonte: "Wir als sächsische AfD begrüßen, dass dieser Fall nun juristisch sauber und faktenorientiert ermittelt wird. Wir vertrauen der unabhängigen sächsischen Justiz." Die Vorwürfe in den Medien würden weitestgehend anonym erhoben, zudem werde widersprüchlich berichtet – teils sei von Zwangsarbeit die Rede, teils, dass die Gefangenen die Arbeit freiwillig erledigen würden.

"Bis zur Aufklärung des Falles gilt für uns die Unschuldsvermutung. Wir werden uns im Weiteren nicht zu einem schwebenden Verfahren in diesem Fall äußern", erklärte Zwerg. Alles Weitere entscheide der AfD-Landesverband, wenn der Fall sauber abgeschlossen auf dem Tisch liege.

Im Sommer hatte der Landtag ein Ordnungsgeld von 20.862 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Dornau verhängt, weil er aus Sicht des Präsidiums seine Anzeigepflichten nach dem Abgeordnetengesetz verletzte. Er habe seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt, hieß es.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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