Werbeverbot für Abtreibungen Paragraf 219a: SPD-Politker drängen auf Entscheidung
Ärzte dürfen auf Websites nicht über Abtreibungen informieren: So sieht es der Paragraf 219a vor. Nun wollen SPD-Abgeordnete die umstrittene Regelung überarbeiten – und setzen ein Ultimatum.
Im Koalitions-Dauerstreit um das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche drängt eine Gruppe von jungen SPD-Bundestagsabgeordneten auf eine Entscheidung. Wenn die Bundesregierung nicht bis Ende November einen Gesetzesentwurf dazu einbringt, wollen sie eine freie Abstimmung im Bundestag durchsetzen, schreiben sie in einem gemeinsamen Papier, das der SPD-Abgeordnete Falko Mohrs auf seiner Internetseite veröffentlichte.
"Es müssen möglichst schnell gesetzliche Änderungen verabschiedet werden, auf deren Grundlage Ärztinnen und Ärzte objektiv und straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können", heißt es in der von zwölf Abgeordneten getragenen Beschlussvorlage für die SPD-Bundestagsfraktion. "Für uns ist auch nicht hinnehmbar, dass Ärztinnen und Ärzte sich bereits durch Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite strafbar machen."
Die SPD fordert schon länger eine Lösung in dem Konflikt
Der Koalitionsstreit um den Paragrafen 219a schwelt bereits seit Monaten. Auslöser der Debatte war ein Gerichtsurteil: Das Amtsgericht Gießen hatte die Ärztin Kristina Hänel wegen des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt, das Landgericht bestätigte den Richterspruch. Während die SPD eine Lösung fordert, bremst die Union bei dem Thema. "Dies ist nicht länger hinnehmbar", kritisieren die SPD-Abgeordneten.
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Wenn es keine Einigung mit der Union gebe, dann müsse mit reformwilligen Fraktionen und Abgeordneten nach einer Lösung gesucht werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Als Möglichkeit nennen sie einen Gruppenantrag, "um eine möglichst breite parlamentarische Mehrheit zu finden". Darüber solle jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen abstimmen können.
- Nachrichtenagentur AFP
- Papier der SPD-Abgeordneten (PDF-Datei)