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Schuldspruch in Mord-Prozess um getöteten Safari-Touristen in Südafrika


Mord-Urteil
Schuldspruch in Prozess um getöteten Safari-Touristen

Von t-online
Aktualisiert am 28.11.2024 - 15:50 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:241127-935-346838Vergrößern des Bildes
Das Amtsgericht der südafrikanischen Stadt Kabokweni (Archivbild): Hier ist am Donnerstag das Urteil fallen. (Quelle: Bulelwa Mphanga/dpa)

Im Prozess in Südafrika ist der Angeklagte wegen des Mordes an einem deutschen Safari-Touristen schuldig gesprochen worden.

Ein 37-jähriger Mann ist im südafrikanischen Kabokweni wegen des Mordes an einem deutschen Urlauber schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn zudem wegen versuchten bewaffneten Raubüberfalls und illegalen Waffenbesitzes. Das genaue Strafmaß soll am Freitag verkündet werden.

Der Fall dreht sich um den gewaltsamen Tod eines 67 Jahre alten Urlaubers aus dem hessischen Fulda. Der Mann war im Oktober 2022 gemeinsam mit seiner Ehefrau und zwei weiteren Deutschen auf Safari-Urlaub in Südafrika unterwegs. Auf dem Weg zu einer Lodge im Krüger-Nationalpark wurden sie kurz vor dem Numbi-Eingang von mehreren Tätern angegriffen.

Als die deutschen Touristen sich weigerten, aus ihrem Fahrzeug auszusteigen und die Türen verriegelten, eröffnete einer der Täter das Feuer auf den Fahrer. Der 67-Jährige starb noch am Tatort.

Zwei Angeklagte freigesprochen

Der Prozess begann am 22. Juli in Kabokweni, unweit des Krüger-Nationalparks. Ursprünglich waren drei Männer angeklagt – neben Mord auch wegen versuchten Mordes, illegalen Waffen- und Munitionsbesitzes sowie Raubes. Bereits Mitte November wurden zwei der Angeklagten freigesprochen, da es aufgrund von Polizeifehlverhalten und mangelnder Beweislage keine ausreichenden Beweise gegen sie gab.

Der verbliebene Angeklagte hatte während des Verfahrens seine Unschuld beteuert, wurde jedoch nun vom Gericht schuldig gesprochen. Mit diesem Urteil findet der tragische Vorfall seinen juristischen Abschluss – zumindest für einen der Beteiligten.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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