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Donald Trump kassiert Rückschlag vor Gericht: Auswirkungen auf die US-Wahl?


Keine Immunität bei Strafverfolgung
Donald Trump kassiert Rückschlag vor Gericht

Von dpa, reuters, mam

Aktualisiert am 07.02.2024Lesedauer: 3 Min.
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Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA (Archivbild): Er kann nun strafrechtlich verfolgt werden. (Quelle: IMAGO/Michael M. Santiago/imago-images-bilder)

Ein Gericht hat entschieden: Donald Trump kann strafrechtlich verfolgt werden. Das könnte auch für künftige US-Präsidenten weitreichende Folgen haben.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht am Dienstag einen Antrag Trumps ab, der sich auf seine Präsidentschaftsimmunität berufen hatte. In der Begründung der Entscheidung des Gerichts hieß es, das Gericht habe die von Trump geltend gemachten Interessen an einer Immunität sorgfältig abgewogen "gegen die wichtigen öffentlichen Interessen, die dafür sprechen, diese Strafverfolgung fortzusetzen".

Trump verbucht damit eine schwere juristische Niederlage. Diese war aber zu erwarten, bei einer Anhörung hatte sich das Berufungsgericht bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. Es ist davon auszugehen, dass der Republikaner Berufung einlegen wird und sich der Supreme Court einschaltet. Dort verfügen die Konservativen mit 6:3 eine Mehrheit.

Von dem Urteil hängt ab, ob das Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen Trump in der US-Hauptstadt fortgesetzt werden kann. Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Prozesses bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage am Freitag auf unbestimmte Zeit verschoben. Der 77-Jährige will für die Republikaner nach der Präsidentenwahl 2024 wieder ins Weiße Haus einziehen und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn regelmäßig als "politische Hexenjagd". Eine Stellungnahme Trumps zu dem Urteil vom Dienstag lag zunächst nicht vor. Gegen ihn laufen derzeit mehrere Prozesse.

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Wahlbetrug durch Sturm auf das Kapitol?

Konkret geht es um Klagen gegen Trump im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol im Jahr 2021. Anhänger Trumps hatten den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben – viele wurden verletzt. Dem Republikaner wird vorgeworfen, dass er mit dem Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol das Wahlergebnis habe beeinflussen wollen.

Mit der erwarteten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes steht und fällt nun die Anklage gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs. Auch für den Wahlkampf ist entscheidend, ob Trump Recht bekommt oder nicht. Bisher deutet alles auf eine Neuauflage des Rennens zwischen ihm und dem demokratischen Amtsinhaber Joe Biden hin.

Endgültige Entscheidung auch für künftige US-Präsidenten bedeutend

Nicht zuletzt hat die Entscheidung über den Schutz vor Strafverfolgung jedoch auch immense Bedeutung für künftige Präsidenten. Trumps Anwälte argumentierten in der Frage, dass der Republikaner nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Trumps Anwälte sagten vor Gericht außerdem, dass es nur möglich sei, einen Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, wenn dieser zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren schuldig gesprochen worden sei. Das ist bei Trump nicht der Fall. Deshalb beantragten sie, die Klage abzuweisen und das Verfahren einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft wies das jedoch zurück und begründete dies unter anderem damit, dass das Kippen eines Wahlergebnisses nicht zu den Dienstpflichten eines Präsidenten zähle. Sie gab zu bedenken, dass unbegrenzte strafrechtliche Immunität eines Präsidenten Tür und Tor öffnen würde für kriminelle Handlungen jeglicher Art. In erster Instanz bekam sie bereits Recht. Das Berufungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters und dpa
  • Eigene Recherche
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