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Nach Haft für Kremlkritiker: Russland muss Nawalny Entschädigung zahlen


Nach Haft für Kremlkritiker
Russland wegen Festnahmen Nawalnys schuldig gesprochen

Von dpa
Aktualisiert am 15.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Alexej Nawalny: Der Kremlkritiker hatte wegen sieben Festnahmen bei Protesten zwischen 2012 und 2014 und anschließender Geld- und Haftstrafen mehrere Beschwerden in Straßburg eingereicht.Vergrößern des Bildes
Alexej Nawalny: Der Kremlkritiker hatte wegen sieben Festnahmen bei Protesten zwischen 2012 und 2014 und anschließender Geld- und Haftstrafen mehrere Beschwerden in Straßburg eingereicht. (Quelle: Itar-Tass/imago-images-bilder)

Sieben Mal wurde der Oppositionelle Nawalny innerhalb von zwei Jahren festgenommen – aus seiner Sicht zu Unrecht. Das bestätigte ihm nun auch ein Gericht. Russland muss dem Putin-Kritiker Entschädigung zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen mehrerer Festnahmen des Kremlkritikers Alexej Nawalny verurteilt. Die Straßburger Richter sahen das Vorgehen der russischen Behörden teils als politisch motiviert an, wie aus der Urteilsverkündung am Donnerstag in Straßburg hervorging. Damit folgten sie Nawalnys Argumentation in einem entscheidenden Punkt. Russland muss dem Oppositionellen nun 63.678 Euro Entschädigung zahlen. Nawalny gilt als einer der schärfsten Kritiker von Kremlchef Wladimir Putin.

"Es ist ein sehr faires Urteil", sagte Nawalny nach der Urteilsverkündung. Er sei zufrieden, dass die Richter das Vorgehen der russischen Behörden gegen ihn nun endlich als politisch motiviert ansähen. Das sei nicht nur für ihn wichtig, sondern auch für andere Menschen in Russland, die jeden Tag festgenommen würden.


Nawalny hatte wegen sieben Festnahmen bei Protesten zwischen 2012 und 2014 und anschließender Geld- und Haftstrafen mehrere Beschwerden in Straßburg eingereicht. Durch das Vorgehen der russischen Behörden sieht er auch unter anderem sein Recht auf Freiheit und sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Auch hier folgten ihm die Richter weitgehend.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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