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EuGH: Facebook muss Hassbotschaften weltweit löschen


Urteil des Europäischen Gerichtshof
Facebook muss Hassbotschaften weltweit löschen

Von afp
03.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Hassbotschaft auf Facebook: "Volksverräter" – gegen diesen Ausdruck hatte sich auch die österreichische Politikerin Eva Glawischnig gewehrt.Vergrößern des Bildes
Eine Hassbotschaft auf Facebook: "Volksverräter" – gegen diesen Ausdruck hatte sich auch die österreichische Politikerin Eva Glawischnig gewehrt. (Quelle: Thomas Trutschel/imago-images-bilder)

Eine österreichische Politikern hat gegen Beleidigungen auf Facebook geklagt. Jetzt urteilt der EuGH: Das soziale Netzwerk muss auch "sinngleiche" Äußerungen löschen – und zwar weltweit.

Facebook kann dazu verpflichtet werden, weltweit und umfassend nach Hasspostings zu suchen und sie zu löschen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag, dass das Onlinenetzwerk bei beleidigenden und rechtswidrigen Kommentaren nicht nur dazu gezwungen werden kann, weltweit nach sämtlichen "wortgleichen" Äußerungen zu suchen, sondern auch nach "sinngleichen". Hintergrund ist die Klage der früheren österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig gegen Kommentare auf einer Facebook-Seite.

Die Politikerin nannte das Urteil "historisch". Es verletze in keinster Weise die Meinungsfreiheit. Ihre Anwältin sprach von einem "Meilenstein im Kampf gegen Hass im Netz". Glawischnig wurde im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik unter anderem als "miese Volksverräterin" beleidigt.

Facebook kritisiert Urteil

Nach einem Gerichtsurteil sperrte Facebook in Österreich den Zugang zu dem ursprünglich geposteten Beitrag. Der oberste Gerichtshof musste sich schließlich in dem Rechtsstreit mit der Frage befassen, ob und in welcher Form Facebook weltweit aktiv werden muss. Dazu bat das österreichische Gericht den EuGH um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie.

Facebook kritisierte die Entscheidung des EU-Gerichtshofs in einer Erklärung: Sie untergrabe "den seit langem bestehenden Grundsatz, dass ein Land nicht das Recht hat, seine Gesetze der freien Rede einem anderen Land aufzuzwingen". Zudem müssten nationale Gerichte "klare Definitionen festlegen", was "sinngleich" in der Praxis bedeute, forderte der Internet-Gigant.


Nach Auffassung der Luxemburger Richter können Onlinenetzwerke von Gerichten dazu verpflichtet werden, als rechtswidrig eingestufte Beleidigungen zu löschen oder zu sperren – und zwar "unabhängig davon, wer den Auftrag für die Speicherung" gegeben habe. "Sinngleiche" Kommentare hingegen müssten ähnlich genug sein, dass sie mit Hilfe "automatisierter Techniken und Mittel zur Nachforschung" erkannt und herausgefiltert werden können. Das Urteil könnte die Position von Opfern beleidigender Kommentare stärken.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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