Wegen NGO-Gesetz EU leitet Verfahren gegen Ungarn ein
Wegen der umstrittenen Auflagen für Nichtregierungsorganisationen mit ausländischen Geldgebern hat die EU-Kommission gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Das entsprechende ungarische Gesetz stehe "nicht im Einklang mit dem EU-Recht" und greife insbesondere "ungebührlich" in das Recht auf Vereinigungsfreiheit ein, erklärte die Behörde am Donnerstag. Brüssel leitete gleichzeitig die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen das ungarische Hochschulgesetz ein.
Nach dem NGO-Gesetz vom Juni müssen sich Organisationen, die jährlich mehr als 24.000 Euro an Geldern aus dem Ausland erhalten, registrieren lassen. Sie sind dann verpflichtet, in sämtlichen Veröffentlichungen anzugeben, dass sie "vom Ausland unterstützte Organisationen" sind. Zudem müssen sie dem Staat ihre Finanzquellen offenlegen. Bei Nichterfüllung drohen Geldbußen und die Schließung.
Vertragsverletzungsverfahren bereits im April
Bereits im April hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen des neuen Hochschulgesetzes eingeleitet, das sich ebenfalls gegen mögliche Einflussnahme aus dem Ausland richtet. Das neue Hochschulgesetz könnte das Aus für die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest bedeuten.
In der zweiten Stufe schickte die Kommission nun eine begründete Stellungnahme an Budapest und verlangte eine Antwort binnen eines Monats. Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans drohte mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof, "wenn diese Reaktion nicht zufriedenstellend ausfällt".