Alles im Blick? Darf man beim Einparken den Warnblinker einschalten?
Augen zu und durch? Besser nicht: Wer rückwärts einparken will, muss besonders aufpassen. Doch wie informieren Sie den Verkehr über Ihr Einparkmanöver?
Beim Rückwärtsfahren ist äußerste Vorsicht geboten – als Autofahrer haben Sie hier schließlich eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Das heißt, Sie müssen permanent nach hinten schauen und den gesamten Verkehr im Blick haben, inklusive angrenzender Rad- oder Fußwege. Nur so gefährden Sie niemanden und verursachen keinen Unfall, erläutert Dekra-Experte Reinhard Buchsdrücker.
Erschwerend komme hinzu, dass andere Autofahrer oftmals keinen ausreichenden Abstand halten, um Ihnen das Einfahren in die Parklücke überhaupt zu ermöglichen.
Sind Warnblinker eine gute Idee?
Um dem rückwärtigen Verkehr die Einparkabsicht deutlich zu machen, bleiben Ihnen nur zwei Dinge: Setzen Sie rechtzeitig den Blinker und reduzieren Sie die Geschwindigkeit. Auf den Warnblinker sollten Sie verzichten: "Deren Nutzung ist nur erlaubt, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder man vor Gefahren warnen möchte", so Buchsdrücker.
Mittlerweile helfen einige Assistenzsysteme beim Einparken. Zum Beispiel Rückfahrkameras oder sensorgesteuerte Hilfen, die sich mit Pieptönen bemerkbar machen, wenn es eng wird. Sogar vollautomatische Einparkhilfen, die das Auto von allein in die Parklücke bugsieren, gibt es mittlerweile. "Es sind und bleiben aber nur Assistenten, die einen nicht von der gesteigerten Sorgfaltspflicht entbinden", so der Experte.
Mit Stress geht's eher schief
Als wichtigsten Tipp nennt der Experte: bewahren Sie Ruhe. Die meisten Zwischenfälle beim Parken passieren unter Stress. "Und der ist in einer oftmals so komplexen Situation wie dieser völlig fehl am Platz."
- Nachrichtenagentur dpa-tmn