Aktuelles Urteil Notbremsassistent versagt: Wer haftet bei Auffahrunfall?
Assistenzsysteme sollen das Autofahren angenehmer und sicherer machen. Doch was ist bei einer Fehlfunktion? Wer haftet dann nach einem Auffahrunfall? Das kommt auch auf die weiteren Umstände an.
Wenn Assistenzsysteme im Auto fehlerhaft arbeiten, kommt es nach einem Unfall auch auf die weiteren Umstände im Einzelfall an, wie sich die Haftung verteilt. Auch dann, wenn den Autofahrer keine Schuld trifft, kann er aufgrund der Betriebsgefahr seines Autos mithaften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 23 U 120/20) des Oberlandesgerichts Frankfurt, auf das der ADAC hinweist.
In dem Fall ging es um ein Auto, das auf der Autobahn vor einem Lastwagen fuhr. Plötzlich leitete der Notbremsassistent in dem Auto aus ungeklärtem Grund eine Bremsung ein, ohne dass ein Hindernis aufgetaucht war. Der Lastwagen konnte nicht rechtzeitig anhalten und fuhr auf. Später stellte sich heraus, dass der Fahrer des Lastwagens den erforderlichen Abstand um ein Drittel unterschritten hatte.
Wer haftet bei Auffahrunfall?
Die Fahrerin des Autos forderte nun Schadenersatz. Sie war der Meinung, dass sie selbst nicht die Schuldige an dem Unfall gewesen sei und verwies auf ein technisches Versagen. Der Lastwagenfahrer trage die Alleinschuld – schließlich sei er so dicht aufgefahren, dass er nicht mehr zeitig bremsen konnte. Da die Versicherung des Lkw-Fahrers eine Zahlung verweigerte, ging die Sache vor Gericht.
Dort hatte die Autofahrerin überwiegend Erfolg: Das Gericht sah zwei Drittel der Haftung beim Lastwagenfahrer. Durch den nachweislich zu geringen Sicherheitsabstand habe er den Unfall mitverursacht. Doch auch die Frau habe – zwar ohne eigenes Verschulden – zu dem Unfall beigetragen, denn ihr Auto hatte ohne ersichtlichen Grund abgebremst. Sie haftete aufgrund der Betriebsgefahr ihres Autos zu einem Drittel.
- Nachrichtenagentur dpa