Riskante Raserei Diese Strafen drohen bei illegalen Autorennen
Immer wieder passieren schwere Verkehrsunfälle. Manchmal steckt ein unerlaubtes Straßenrennen dahinter. Das Gesetz sieht schwere Strafen für die Teilnehmer vor – aber nicht nur für die Personen am Steuer.
Riskante Drifts und Raserei jenseits des Tempolimits – wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt, gefährdet den Verkehr und riskiert Menschenleben. Daher müssen Teilnehmer regelmäßig mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Darauf macht die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer aufmerksam. Außerdem kann die Versicherung Leistungen verweigern oder Auszahlungen an Geschädigte vom Verursacher zurückfordern.
Was gilt als illegales Autorennen?
Unter illegalen Rennen sind Fahrten mit Autos, Motorrädern oder andern Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen, zu denen weder Stadt oder Gemeinde die Erlaubnis erteilt haben. Dabei fahren die Teilnehmer unter anderem schneller als erlaubt oder den örtlichen Gegebenheiten wie Verkehr und Wetter unangemessen. Ganz unerheblich für den Tatbestand ist, ob die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Kfz erreicht wird oder nicht.
Auch muss so ein Rennen im Vorfeld zwischen den Teilnehmern nicht abgesprochen sein. Auch wenn es spontan zur riskanten Wettfahrt kommt, gilt sie als illegales Autorennen – übrigens völlig unabhängig davon, ob es dabei zu einer konkreten Gefahrensituation kommt, so die Rechtsanwaltskammer.
Welche Strafen sind möglich?
Schon wer einfach nur teilnimmt, nimmt bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe in Kauf. Bei besonderen Sach- und bei Personenschäden können bis zu fünf Jahre daraus werden. Wer dabei andere Menschen schwer verletzt oder sogar tötet, wird mit bis zu zehn Jahren bestraft. Darüber hinaus kann im Einzelfall bei gefährlicher Fahrweise noch ein zumindest bedingter Tötungsvorsatz vorgeworfen werden, dann treten weitere Straftatbestände, insbesondere der Mordtatbestand Paragraf 211 StGB) hinzu. Dann droht im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe.
In allen Fällen wird zudem der Führerschein entzogen und mit einer Sperrfrist belegt. In der Zeit dürfen die Täter ihn nicht wieder neu erwerben. Zwar gelten rein rechtlich nur die Fahrer als Teilnehmer. Beifahrer nehmen aber dann teil, wenn sie sich am Steuer abwechseln oder sie die Fahrt mit koordinieren. Anstiftung oder Beihilfe werden dann ins Feld geführt. Auch wer illegale Autorennen organisiert oder sie durchführt, macht sich strafbar.
Die Versicherung kann Leistungen zurückfordern
Eine Haftpflichtversicherung kommt zwar auch beim illegalen Straßenrennen für Fremdschäden auf. Doch kann sich diese den Betrag vom Halter, wenn er gefahren ist, ganz oder in Teilen wiederholen. Ist der Halter selbst gefahren hat er zudem auch alle Ansprüche an einen Kaskoschutz verwirkt.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn