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Halteverbot – das bedeuten die einzelnen Schilder


Absolut oder eingeschränkt
Halteverbot – das bedeuten die einzelnen Schilder

Von dpa
Aktualisiert am 02.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Halteverbotsschilder: Bei einem eingeschränkten Halteverbot dürfen Fahrzeuge bis zu drei Minuten halten.Vergrößern des Bildes
Halteverbotsschilder: Bei einem eingeschränkten Halteverbot dürfen Fahrzeuge bis zu drei Minuten halten. (Quelle: Deutzmann/imago-images-bilder)
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An einigen Stellen im Straßenverkehr gilt ein Halteverbot. Manchmal darf man aber dennoch kurz anhalten, sogar aussteigen. Woanders ist das komplett verboten. Was gilt wie und wo?

Mancherorts sind Parkplätze Mangelware. Trotzdem kurz anhalten zu können, um auszuladen oder etwas vom Bäcker oder aus der Apotheke zu holen, ist dann schon Luxus – und manchmal sogar im Halteverbot erlaubt. Aber nur im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots. Den kennzeichnet das Verkehrszeichen 286 mit einem Querbalken, erläutert die Prüforganisation Dekra.

Blitz-Einkauf nur mit einem Balken

Bei einem eingeschränkten Halteverbot dürfen Fahrzeuge bis zu drei Minuten halten. Etwa zum Ein- oder Aussteigen, um etwas ein- oder auszuladen oder für den Blitz-Einkauf. Daher dürfen Fahrer das Auto auch verlassen, solange der Vorgang nicht länger als drei Minuten dauert. Wer sich nicht daran hält, riskiert bis zu 35 Euro Bußgeld.

In einem absoluten Halteverbot wiederum dürfen Autofahrer überhaupt nicht gewollt anhalten. Solche Stellen markiert das Verkehrszeichen 283 mit zwei gekreuzten Balken. Natürlich gibt es Ausnahmen – etwa wenn das Verkehrsgeschehen einen Stopp verlangt oder die Polizei entsprechende Anweisungen gibt.

Nicht jedes Halteverbot hat ein Schild

An besonders gefährlichen Stellen ist Halten auch ohne besondere Beschilderung ohnehin verboten. Etwa in engen und unübersichtlichen Situationen wie im Bereich von Kuppen, scharfen Kurven und den Streifen zum Ein- und Ausfädeln.

Das gilt auch für Radwege und Radfahrstreifen. Seit kurzem ist auch das Halten auf Rad-Schutzstreifen verboten. Wer auf diesen – durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn getrennten – Wegen hält, muss mit bis zu 100 Euro Bußgeld rechnen.

Und grundsätzlich gilt: Wer länger als drei Minuten steht, parkt. Und wer das Auto verlässt und aus dem Blick lässt, egal wie lang, der parkt auch – selbst dann, wenn die drei Minuten noch nicht vorbei sind. Auch das ist grundsätzlich an vielen Stellen verboten, selbst ohne Schild: etwa im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor abgesenkten Bordsteinen, vor und hinter Bahnübergängen, vor und hinter Bushaltestellen und im Bereich von Fußgängerüberwegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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