Wer jetzt umtauschen muss Diese Führerscheine laufen im Januar ab
Im Januar 2025 läuft für Millionen von Autofahrern eine wichtige Frist ab. Wer davon betroffen ist und was passiert, wenn Sie den Stichtag verpassen – jetzt lesen und rechtzeitig handeln.
Der Führerschein-Umtausch in Deutschland betrifft Millionen von Autofahrern. Bis spätestens 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen die neuen EU-Führerscheine ausgetauscht werden. Dieser Prozess erfolgt stufenweise – und die nächste wichtige Frist steht bereits im Januar an.
Diese Führerscheine sind betroffen
Wer seinen Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erhalten hat, muss je nach Geburtsjahr umtauschen. Für Fahrer, die 1971 oder später geboren wurden, läuft die Frist am 19. Januar 2025 ab. Sie müssen bis zu diesem Datum ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein eintauschen.
Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, richten sich hingegen nach dem Ausstellungsjahr. Besitzer von Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001 haben bis zum 19. Januar 2026 Zeit für den Umtausch.
Umtauschfristen nach Geburtsjahr
Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten die folgenden Fristen.
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
Vor 1953 | Bis 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | Bis 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | Bis 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | Bis 19. Januar 2024 |
1971 oder später | Bis 19. Januar 2025 |
Warum der Umtausch?
Mit den neuen Führerscheinen will die Europäische Union die Sicherheit erhöhen. Die neuen EU-Führerscheine sind fälschungssicherer und werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Bis 2033 sollen alle alten Führerscheine gegen den neuen einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Umtauschfristen nach Ausstellungsjahr
Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 gelten die folgenden Fristen.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999 bis 2001 | Bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | Bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | Bis 19. Januar 2028 |
2008 | Bis 19. Januar 2029 |
2009 | Bis 19. Januar 2030 |
2010 | Bis 19. Januar 2031 |
2011 | Bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | Bis 19. Januar 2033 |
So funktioniert der Umtausch
Der Umtausch erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen persönlich bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag stellen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
Wer noch einen alten, rosa oder grauen Führerschein besitzt, muss möglicherweise eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde des ursprünglichen Wohnsitzes vorlegen.
Kosten und Bußgeld
Der neue Führerschein kostet rund 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer die Umtauschfrist versäumt, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Das gilt allerdings nur für Autofahrer. Für Inhaber eines Lkw- oder Busführerscheins sind die Konsequenzen bei Verstößen deutlich höher.
Digitaler Führerschein kommt
In Planung ist auch die Einführung eines digitalen Führerscheins. Er soll in Zukunft auf dem Smartphone gespeichert und vorgezeigt werden können. Wann dieses Projekt umgesetzt wird, ist allerdings noch offen.
Mit abgelaufenem Führerschein ins Ausland?
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte darauf achten, dass sein Führerschein noch gültig ist. Ein abgelaufener Führerschein kann auch dort zu Problemen führen.
- bundesregierung.de: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden
- Verkehrsclub ADAC
- Eigene Recherche