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Lichthupe: Wann ist sie erlaubt und welche Strafen drohen? | Auto-Ratgeber


In vielen Fällen verboten
Wann ist die Lichthupe erlaubt?

Von dpa-tmn, mab

Aktualisiert am 02.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Lichthupe zum Überholen: Im Zusammenspiel mit dichtem Auffahren ist sie verboten.Vergrößern des Bildes
Lichthupe zum Überholen: Im Zusammenspiel mit dichtem Auffahren ist sie verboten. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

Die Lichthupe ist in vielen Fällen verboten – und oft auch gefährlich. Wann das Leuchtzeichen erlaubt ist und wann Sie lieber darauf verzichten sollten.

Wann ist die Lichthupe erlaubt?

Oft nutzen Biker und Autofahrer die Lichthupe dazu, um anderen die Vorfahrt zu überlassen. Erlaubt ist das nicht, wie das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) mitteilt. Denn laut Straßenverkehrs-Ordnung dürften Fahrer Schall- und Leuchtzeichen nur in zwei Situationen geben:

  • wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften Überholvorgänge ankündigen wollen
  • wenn sie sich und andere in Gefahr sehen

Wann ist die Lichthupe verboten?

Die Zweckentfremdung der Lichthupe ist nicht nur verboten, sie könne auch zu Missverständnissen führen. Als Beispiel nennt das ifz die Situation beim Auffahren auf die Autobahn, wenn beim Einfädelversuch etwa ein herannahender Lkw aufblendet. Das könne zwar bedeuten, dass er das andere Fahrzeug auffahren lassen will. Doch gebe es auch Situationen, in denen der Lkw-Fahrer damit genau das Gegenteil mitteilen und warnen wolle.

Generell sollten Sie sich nicht auf das Signal der Lichthupe allein verlassen, rät das Institut.

Lichthupe: Welche Strafe droht?

Wer unerlaubt die Lichthupe benutzt, muss mit einer Strafe rechnen. Wie hoch die Buße ausfällt, hängt von der Situation ab. Diente die Lichthupe der Nötigung, dann haben Sie eine Straftat begangen. In diesem Fall kann einiges auf Sie zukommen:

  • eine empfindliche Geldstrafe
  • bis zu drei Flensburg-Punkte
  • ein Fahrverbot (bis zu drei Monate)
  • der Entzug der Fahrerlaubnis
  • bis zu drei Jahre Gefängnis

Vorsicht:Bei diesen Vergehen droht Ihnen der Führerscheinentzug.

Wer hingegen per Lichthupe jemanden grüßen oder vor einem Blitzer warnen will, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit (fünf Euro bzw. zehn Euro, wenn jemand belästigt oder geblendet wurde).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • bussgeldkatalog.de
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