Recht & Verkehr Falsche PS-Angabe berechtigt zur Rückgabe eines Fahrzeugs
Die falsche PS-Angabe im Kaufvertrag berechtigt den Käufer zur Rückgabe eines Fahrzeugs. Darauf weist die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin hin (Az.: 23 U 15/11). Denn nach Auffassung des Gerichts ist das gelieferte Fahrzeug mangelhaft, und handelt es sich nicht um eine dem Käufer zumutbare Konstruktionsabweichung.
Auto mit 110 PS bestellt...
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Autokäufers auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages statt. Der Kläger hatte einen Neuwagen mit einer Motorleistung von 110 PS bestellt.
...aber nur 90 PS bekommen
Der gelieferte Wagen des neuen Modells hatte jedoch nur 90 PS. Der Kläger wollte daraufhin den Wagen zurückgeben, was der Händler verweigerte. Denn seiner Ansicht nach lag eine zumutbare Konstruktionsabweichung vor.
Urteile: Leistung ist von wesentlicher Bedeutung
Das Kammergericht sah die Sache anders: Die Motorleistung sei für die Kaufentscheidung regelmäßig von wesentlicher Bedeutung. Daher dürfe der Kunde bei Abweichungen nicht zum Festhalten am Vertrag gezwungen werden.