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Parkverbot einrichten: Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen


Schritt für Schritt
So setzen Sie ein Parkverbot durch

Von t-online, mab

18.11.2024 - 16:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Kann weg: Ein fremdes Auto auf Ihrem Boden dürfen Sie abschleppen lassen. Die Kosten muss der Halter des Autos begleichen.Vergrößern des Bildes
Letztes Mittel gegen Falschparker: Ein Parkverbot schützt wichtige Zufahrten und die Verkehrssicherheit. (Quelle: Sylvio Dittrich via www.imago-images.de)

Parkende Autos blockieren die Straße? So setzen Sie ein Parkverbot im öffentlichen Raum durch – möglichst schnell und einfach.

Parkende Autos können schnell zum Ärgernis werden – und auch zur Gefahr. Vor allem dann, wenn sie Rettungswege blockieren, Sichtachsen versperren oder einfach dort stehen, wo sie nicht hingehören. Aber wie erreicht man, dass die Kommune ein dauerhaftes Parkverbot einrichtet? Der Weg ist oft lang – aber mit guter Vorbereitung und dem richtigen Vorgehen machbar.

Warum ist das eine Angelegenheit für die Kommune?

Im öffentlichen Raum entscheidet die Verkehrsbehörde, ob ein Parkverbot eingerichtet wird. Denn solche Regelungen betreffen alle Verkehrsteilnehmer und sind gesetzlich streng geregelt. Die Behörden prüfen, ob ein öffentliches Interesse besteht und wägen sorgfältig ab: Ein neues Parkverbot darf weder den Verkehrsfluss behindern noch private Interessen über das Gemeinwohl stellen.

Erster Schritt: Anliegen klären

Bevor Sie sich an die Behörde wenden, sollten Sie sich über Ihr Anliegen im Klaren sein. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:

  • Was genau stört? Sind es zugeparkte Einfahrten, gefährliche Situationen an Kreuzungen oder ständiges Stehen in engen Straßen?
  • Wo liegt das Problem? Genaue Angaben – zum Beispiel mit Fotos, Skizzen oder Adressen – erleichtern später die Prüfung.
  • Welche Vorteile hat das Parkverbot? Wenn Sie zeigen können, dass es der Verkehrssicherheit oder den Rettungskräften dient, stärken Sie Ihre Argumente.

Tipp: Sammeln Sie Beweise. Eine Dokumentation mit Fotos oder protokollierten Problemen kann Ihre Argumentation unterstützen.

Kontaktieren Sie die zuständige Behörde

Für das Einrichten eines Parkverbots ist die örtliche Verkehrsbehörde zuständig. Sie finden sie in der Regel im Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort stellen Sie den Antrag für das Parkverbot. Informationen dazu finden Sie oft auch online auf der Internetseite Ihrer Kommune.

Ein schriftlicher Antrag ist die Basis. Halten Sie Ihre Argumentation klar und strukturiert. Folgende Inhalte sind wichtig:

  • Ort des gewünschten Parkverbots: Beschreiben Sie genau, wo das Verbot gelten soll. Verwenden Sie Karten oder Fotos, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Begründung: Warum ist das Parkverbot nötig? Nennen Sie konkrete Probleme wie blockierte Feuerwehrzufahrten, gefährliche Einmündungen oder Behinderungen.

Nun prüft die Behörde

Die Verkehrsbehörde prüft Ihren Antrag. Dabei spielt vor allem die Verkehrssicherheit eine Rolle:

  • Besteht eine Gefährdung? Zum Beispiel durch Sichtbehinderungen, enge Straßen oder gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer.
  • Öffentliches Interesse: Ein Parkverbot ist wahrscheinlicher, wenn viele Menschen betroffen sind, zum Beispiel Anwohner oder Rettungsdienste.
  • Gesetzliche Bestimmungen: Die Behörde prüft, ob das Parkverbot zulässig wäre.

Oft holt die Behörde Gutachten oder Stellungnahmen der Polizei ein. Das kann mehrere Wochen oder Monate dauern.

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, veranlasst die Behörde die notwendigen Maßnahmen. Dazu gehören das Aufstellen der nötigen Verkehrszeichen und das Anbringen von Fahrbahnmarkierungen. Die Umsetzung kann sich allerdings verzögern, da öffentliche Mittel beantragt und Ausschreibungen durchgeführt werden müssen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Oft hilft es, zusätzliche Argumente oder Unterlagen einzureichen. Wenn Ihr Anliegen viele Menschen betrifft, können Sie auch Unterstützer mobilisieren, z. B. Nachbarn oder Anwohnergruppen. Eine Bürgerinitiative oder eine gemeinsame Eingabe kann Ihrem Anliegen mehr Gewicht verleihen.

Verwendete Quellen
  • verwaltungsvorschriften-im-internet.de: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
  • atp-autoteile.de: Alle Infos zum Halteverbot: StVO, Strafen & Co.
  • bussgeldkatalog.org: Park- und Halteverbotszone einrichten: Wie geht das?
  • Sächsische Zeitung: Mann will Parkverbot durchsetzen
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