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Wer haftet, wenn der E-Bike-Akku explodiert? Gut zu wissen


Moderne Technik
Wer haftet, wenn der E-Bike-Akku explodiert?

t-online, Lena Kristin Wittland

Aktualisiert am 17.12.2024 - 13:57 UhrLesedauer: 2 Min.
Pedelecs im Test: Im Volksmund oft als E-Bike bezeichnet, unterstützen sie den Fahrer bis 25 km/h Geschwindigkeit per E-Motor beim Treten.Vergrößern des Bildes
Pedelecs im Test: Im Volksmund oft als E-Bike bezeichnet, unterstützen sie den Fahrer bis 25 km/h Geschwindigkeit per E-Motor beim Treten. (Quelle: ADAC/Ralph Wagner)
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Die Vorteile eines E-Bikes überzeugen immer mehr Menschen. Die Risiken, die der verbaute Akku bergen kann, werden dabei oft unterschätzt. Ein Überblick.

Dass der Akku von E-Rollern explodieren kann und zuweilen eine Brandursache darstellt, ist allseits bekannt. Doch auch ein E-Bike-Akku kann explodieren und so Schaden am Rad und der Umgebung verursachen. Wer aber haftet in diesem Fall? Wir klären auf.

5 Gründe, aus denen ein E-Bike-Akku explodieren kann

Um zu klären, wer bei einer Explosion haftet, ist es zentral, die möglichen Ursachen für eine Explosion zu kennen. Dies sind die fünf wichtigsten Gründe, die dazu führen können:

  • Produktionsfehler: Auch wenn E-Bikes in der Regel sorgfältig hergestellt und überprüft werden, kann es bei der Produktion zu Fehlern kommen. Die meisten Bikes sind mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet, die viel Energie speichern können und sehr leistungsfähig sind. Beim Kauf des Bikes auf einen hochwertigen Akku zu setzen, ist daher nicht nur für den Fahrspaß, sondern auch für die Langlebigkeit des Bikes wichtig.
  • Mechanische Schäden: Ob beim Versand, im Laden oder bei Ihnen zuhause – wenn ein Akku einen starken Stoß bekommt, kann dies Schäden verursachen, die zu Kurzschlüssen und Überhitzungen führen können. Achten Sie darauf, den oft schweren Akku stets vorsichtig und mit beiden Händen zum Aufladen zu entnehmen und einen sicheren Ort für die Ladestation zu finden.
  • Hitze: Akkus sind hitzeempfindlich – das kennen Sie vielleicht von Ihrem Handy. Hohe Temperaturen durch die Sonne oder auch einen zu warmen Abstellplatz (Wintergarten, Heizungskeller, aufgeheizte Gartenhütte) können Explosionen verursachen.
  • Fehler beim Laden: In Ihrem Fahrradgeschäft bekommen Sie eine Anleitung zum Laden des Akkus, die Sie genau befolgen sollten. Unsachgemäßes Laden kann nicht nur die Leistungsfähigkeit des Akkus schmälern, sondern sogar Explosionen auslösen. Achten Sie insbesondere darauf, den Akku weder zu überladen noch eine Tiefenentladung zu verursachen.
  • Fehler bei der Wartung: Ein E-Bike muss wie jedes Bike regelmäßig und sachgemäß gepflegt und gewartet werden. Ein falsches Ladegerät oder das Schrauben am Akku ohne Kenntnis stellen Risiken dar.

Bei der Haftung kommt es darauf an, wie die Explosion zustande kam und wer dafür verantwortlich war. Dies können Sie anhand der oben genannten Gründe überprüfen.

Wer haftet bei einer Explosion?

Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Eine Haftung durch den Nutzer besteht, wenn der Besitzer des Fahrrads die Explosion verursacht hat.
  • Der Verkäufer haftet, wenn beispielsweise der Akku durch ihn fallen gelassen wurde oder er den Käufer nicht über einen Schaden aufgeklärt hat.
  • Zur Haftung durch die Fahrradwerkstatt kann es kommen, wenn bei der Wartung fehlerhaft mit dem Akku umgegangen wurde und die Explosion hierauf zurückgeführt werden kann.
  • Eine Hersteller-Haftung greift bei Produktionsfehlern oder einer fehlerhaften Konstruktion.
  • Zuletzt können Drittanbieter haften, wenn beispielsweise ein Ladegerät eines Drittanbieters ursächlich für die Explosion war.

Grundsätzlich gilt es, mit einem überlegten Kauf, einer professionellen Wartung und sachgemäßen Nutzung einer Explosion vorzubeugen. Da es bei Akkus jedoch immer wieder zu Schäden kommen kann, könnten Sie sich auch zu Versicherungen wie einer Privathaftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung oder einer Fahrradversicherung informieren, die bei Kosten im Falle von Schäden potenziell greifen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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