"Letzte Generation" Klimablockade am Airport: Diese Rechte haben Fluggäste
Die "Letzte Generation" hat sich Zugang zum Flughafengelände des BER verschafft. Der Betrieb wurde zeitweise eingestellt. Welche Rechte haben Fluggäste?
Klimaaktivisten der "Letzten Generation" haben das Rollfeld des Flughafens Berlin-Brandenburg gestürmt. Der Flugbetrieb musste unterbrochen werden, teilte ein BER-Sprecher des Flughafens der Deutschen Presse-Agentur mit.
Der BER erklärte, dass sich Flüge verspäten würden. Auf der Internetseite Flightradar war zu erkennen, dass ein Flieger aus Stuttgart nicht landen konnte und zurück in die baden-württembergische Hauptstadt umgeleitet werden musste. Was können Flugreisende in solchen Fällen tun?
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf Airhelp, eine Expertenseite für Fluggastrechte, berichtet, bekommen Reisende in solchen Fällen keine Wiedergutmachung. Können Reisende aus Deutschland ihren gebuchten Flug aufgrund einer Blockadeaktion nicht wie geplant antreten, sind sie nicht entschädigungsberechtigt, "da Probleme durch solche Aktionen nicht seitens der Airline verschuldet sind", erklärt Fluggastrechteexperte Julián Navas.
Ist die Airline selbst für Verspätungen von mehr als drei Stunden oder für Ausfälle verantwortlich, haben Flugreisende aber schon ein Recht auf Entschädigung. Hier finden Sie alle Informationen dazu.
- RND: "Klimaprotest am Flughafen BER: Diese Rechte haben Reisende"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Flightradar: Live-Ansicht des Flughafen BER